"Manta Manta - Zwoter Teil": Entschädigung für Autor
"Manta Manta - Zwoter Teil":Entschädigung für Autor von Schweiger-Film
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Im Streit um die Urheberrechte zum Film "Manta Manta - Zwoter Teil" haben sich die Parteien geeinigt. Drehbuchautor Stefan Cantz wird von Constantin Film entschädigt.
Til Schweiger und Tina Ruland zur Premiere des Films "Manta Manta - Zwoter Teil" im Cinedom in Köln (März 2023). Im Urheberrechtsstreit haben sich die Parteien vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt.
Quelle: imago/Revierfoto
Der Streit zwischen der Produktionsfirma Constantin Film und dem Drehbuchautor Stefan Cantz ist beigelegt worden. Die Streitparteien einigten sich am Montag vor dem Landgericht München I auf einen Vergleich. Constantin Film zahlt Cantz 35.000 Euro.
Cantz hatte 1991 das Drehbuch für den ersten Filmteil "Manta Manta" geschrieben, war an "Manta Manta - Zwoter Teil" aus dem vergangenen Jahr, bei dem Til Schweiger Regie führte, aber nicht mehr beteiligt worden.
Constantin-Chef entschuldigt sich
Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Cantz. Er bekundete sein "Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen so angekommen ist", sagte er zu Cantz.
Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. "Das ist das, was wir wollten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung.
Er hoffe auf eine "Signalwirkung" für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit vor Gericht (Az. 42 O 6331/23) "als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen".
Der Film machte auch darum Schlagzeilen, weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab, doch Cantz hatte etwas ganz anderes kritisiert: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen.
Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem Jahrzehnte alten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk - also sein Drehbuch - zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an.
Das Landgericht Berlin sprach der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zu. Ein Großteil ihrer Ansprüche sind nach dem Urteil von September 2023 aber verjährt (Az. 15 O 296/18). Die Autorin hatte nach dem Urteil zwar von einem "Meilenstein" gesprochen - aber dennoch Rechtsmittel eingelegt.
Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete diese Argumentation damals als "extrem ärgerlich" und nicht nachvollziehbar. Zugleich sprach er von einem wegweisenden Urteil, weil der Nachvergütungsanspruch gewährt worden sei.
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