"Kettensägen"-Prozess: Lehmann muss weniger Geldstrafe zahlen
"Kettensägen"-Prozess:Lehmann muss weniger Strafe zahlen
|
Weil er mit einer Kettensäge einen Dachbalken angesägt haben soll, muss Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann 135.000 Euro zahlen. Das Landgericht reduzierte die Geldstrafe drastisch.
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann muss 135.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Quelle: dpa
Nach weniger als drei Stunden ist alles vorbei - und Jens Lehmann hat fast 300.000 Euro gespart. Das Landgericht München II hat die Geldstrafe für den Ex-Nationaltorwart im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See drastisch reduziert. Statt 420.000 Euro muss der 54-Jährige jetzt nur noch 135.000 zahlen.
Das Landgericht verhängt 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs und bleibt damit exakt zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (170 Tagessätze) und Verteidigung (130 Tagessätze).
Lehmann geht nach Urteil von Amtsgericht in Berufung
Das Amtsgericht Starnberg hatte Lehmann im vergangenen Jahr wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt - also insgesamt 420.000 Euro.
Lehmann hatte dagegen Berufung eingelegt und die Staatsanwaltschaft, die sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, auch. Lehmann hatte sich in dem Starnberger Prozess - und auch davor und danach wortreich geäußert, die Medienberichterstattung über sein Verfahren kritisiert, von Vorverurteilungen gesprochen, von fehlenden Beweisen.
Lehmann schweigt bei Prozess
Im Berufungsverfahren spricht Lehmann kein Wort. Auch als er gefragt wird, ob er den Äußerungen seines Anwalts Florian Ufer etwas hinzuzufügen hat, zeigt er nur mit einer knappen Geste, dass er sich ihnen anschließt. Nach dem Urteil verlässt er den Gerichtssaal mit schnellen Schritten und gesenktem Kopf.
Dass es so schnell geht mit der Entscheidung des Gerichts, liegt vor allem daran, dass Lehmann einlenkt. Er und seine Anwälte verständigen sich zu Beginn des Verfahrens mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu akzeptieren.
Das Landgericht München II muss darum im zweiten Prozess nur noch darüber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfällt - und das dauert nicht lange. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, müssen nicht mehr gehört, das Video, das Lehmann mit der Kettensäge am Balken seines Nachbarn zeigt, nicht mehr angeschaut werden.
Drei ehemalige Spitzenfunktionäre des DFB müssen sich wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 vor Gericht verantworten.04.03.2024
Vorwurf: Dachbalken mit Kettensäge angesägt
Die Staatsanwaltschaft hat Lehmann vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Als Grund wird angenommen, dass der nachbarliche Schuppen die Sicht auf den Starnberger See versperrte. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.
Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagt Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, "dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen". Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders:
Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht.
„
Florian Ufer, Anwalt von Jens Lehmann
Das Gericht müsse sich in seiner Urteilsfindung "frei machen von andauernden und ständigen Vorverurteilungen".
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.