Gericht: Boateng-Aussagen über Ex-Freundin Lenhardt zulässig

    Urteil in Berlin:Boatengs Aussagen über Ex-Freundin zulässig

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    Die Mutter der verstorbenen Ex-Freundin von Boateng wollte mehrere Interview-Aussagen von ihm unterbinden lassen. Ein Gericht entschied nun zugunsten des Ex-Nationalspielers.

    Jerome Boateng
    Das Urteil fiel eindeutig aus - zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. (Archivbild)
    Quelle: dpa

    Im Streit um umstrittene Interview-Äußerungen über seine verstorbene Ex-Freundin hat der Fußballer Jérôme Boateng vor Gericht einen Erfolg erzielt. Fünf negative Äußerungen des früheren Nationalspielers über Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, entschied das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz. Die Aussagen seien "nicht derart schwerwiegend", dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.
    Die Mutter der 2021 gestorbenen Lenhardt wollte in dem langen Rechtsstreit erreichen, dass Boateng für die Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Gericht ab. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.

    Gericht lässt keine Revision zu

    Eine Aussage war Boateng zuvor im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagt worden. Das aktuelle Urteil zu den fünf weiteren Aussagen ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ allerdings keine Revision zu. Dagegen könnte die Mutter Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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    In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Es erschien kurz nach der Trennung des Paares. Im Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz bei einer leblosen Person, bei der es keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung gebe.

    Richter: Keine Verletzung der Menschenwürde

    Richter Oliver Elzer sagte, der Mutter sei es auch nach dem Tod ihrer Tochter um deren "Achtungsanspruch" gegangen. Die beanstandeten Äußerungen Boatengs könnten zwar "verletzend" sein, sie seien aber nicht "derart schwerwiegend" und "nicht derart grob verletzend", dass sie verboten werden müssten und der Anspruch der Mutter berechtigt sei. Das Gericht erläuterte:

    Für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs müsse eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen.

    Oliver Elzer, Kammergericht Berlin

    Die beanstandeten Äußerungen enthielten jedoch keine solchen Erniedrigungen oder Herabwürdigungen der Verstorbenen und verletzten nicht ihre Menschenwürde, so das Gericht.
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    Lenhardts Mutter wollte "Unwahrheiten" unterbinden

    Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. "Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden", erklärte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.
    Boatengs Sprecher Thomas Knipp sagte nach dem Urteil, man begrüße die Entscheidung, weil nun Ruhe in dem Rechtsstreit einkehre. Boateng wisse, dass das Interview ein großer Fehler gewesen sei, den er bedauere und für den er sich entschuldige. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor vor Gericht erklärt, der Fußballspieler beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen.
    Quelle: dpa

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