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Erpressungsfall Schumacher:Familie legt Berufung gegen Urteil ein
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Drei Männer wurden im Erpressungsfall Schumacher verurteilt, einer von ihnen zu einer Bewährungsstrafe. Doch damit ist die Familie nicht einverstanden - und legt Berufung ein.
Im aufsehenerregenden Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie von Michael Schumacher wie erwartet Berufung gegen einen Teil des Urteils eingelegt.
Streitpunkt bleibt damit die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal im Fall des Mitangeklagten aus Wülfrath, der als Angestellter einer Sicherheitsfirma auf dem Schumacher-Anwesen in der Schweiz gearbeitet hatte. Dieser war zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
"Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil", wird Corinna Schumacher, Ehefrau des Formel-1-Rekordweltmeisters, in einer Mitteilung der Familie zitiert.
Der einstige Sicherheitsangestellte sei "in meinen Augen der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt".
Schumacher-Familie forderte Haftstrafe
Die Familie Schumacher war in Wuppertal als Nebenklägerin am Prozess beteiligt, die Anwälte hatten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Mann gefordert und damit das Höchstmaß, welches das Amtsgericht verhängen kann.
Aus Sicht der Nebenklage hatte der Wülfrather die Bild- und Video-Dateien entwendet und damit die Tat erst ermöglicht. Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt bestreiten, letztlich wurde er wegen Beihilfe und nicht wegen Mittäterschaft verurteilt.
Die erpresserischen Anrufe tätigte ein Mann aus Wuppertal, als Hauptangeklagter wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn erhielt zudem sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe. Beide waren geständig, gegen diese Urteile geht die Familie Schumacher nicht vor.
Quelle: dpa
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Quelle: SID
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