Kopfschuss: 15-Jähriger gesteht Tötung des 14-Jährigen

    Kopfschuss auf Schulgelände:15-Jähriger gesteht Tötung eines 14-Jährigen

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    Im September 2023 starb ein 14-Jähriger durch einen Kopfschuss - auf einem Schulgelände. Nun hat ein Mitschüler des Opfers vor Gericht zugegeben, den Schuss abgegeben zu haben.

    "Justizzentrum Würzburg" steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht
    Vor dem Landgericht Würzburg wird dem 14-Jährigen der Prozess gemacht
    Quelle: dpa

    Erstmals seit seiner Festnahme hat ein wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Der 15-Jährige ließ vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete.
    Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum möglichen Motiv gab es zunächst keine Informationen.
    Ein gleichaltriger Mitschüler befindet sich in Untersuchungshaft.
    Ein 14-Jähriger soll in Lohr am Main einen etwa Gleichaltrigen getötet haben. 11.09.2023 | 2:04 min

    Tatmotiv Mordlust?

    Der 15-Jährige steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. 
    Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, verehrt. Er soll die Tat nur begangen haben, um jemanden zu töten - also aus Mordlust. 

    Herkunft der Tatwaffe unklar

    Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich. 
    Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche aber an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt. 
    Quelle: dpa

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