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Tod nach Restaurantbesuch:Klage: Disney gibt umstrittene Strategie auf
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Der Disney-Konzern wollte sich mit einer umstrittenen Begründung gegen eine Klage wehren - und geriet in die Kritik. Nun hat das Unternehmen die Strategie aufgegeben.
Disney+ Logo auf der Comic-Con in San Diego, USA
Quelle: AFP
Der US-Unterhaltungskonzern Disney hat im Rechtsstreit um den Tod einer Frau in einem seiner Freizeitparks eine fragwürdige Position aufgegeben, mit der er die Klage abschmettern wollte. Disney hatte argumentiert, dass der Mann der Toten 2019 einen Monat lang ein Probeabo des hauseigenen Streamingdienstes Disney+ abgeschlossen und damit laut Kleingedrucktem auf jegliche rechtliche Schritte gegen das Unternehmen verzichtet habe. Diese Argumentation hatte Empörung ausgelöst, nachdem Medien darüber berichtet hatten.
Am Dienstag zog Disney bei Gericht den Antrag zurück, die Klage auf der Grundlage des Disney+-Abos abzuweisen, wie das zuständige Gericht mitteilte. Am Abend zuvor hatte der Vorsitzende der Disney-Freizeitparks, Josh D'Amaro, bereits angekündigt, dass man die Klage zulassen wolle. "Bei Disney streben wir danach, die Menschlichkeit über alles andere zu stellen", schrieb er. Die Familie der Toten habe einen schmerzlichen Verlust erlitten.
Essen im Disney-Freizeitpark: Ärztin starb an allergischer Reaktion
Die Familie der Verstorbenen macht geltend, dass die 42-jährige New Yorker Ärztin nach dem Essen in einem Irish Pub im Freizeitpark Disney Springs eine tödliche allergische Reaktion erlitten habe. Die Frau und ihr Ehemann sowie dessen Mutter hätten sich zu dem Besuch im "Raglan Road" im Oktober 2023 entschieden, weil das Lokal auf der Disney-Website mit "allergenfreiem Essen" geworben habe, heißt es in der Klageschrift. Die Ärztin wies die Bedienung demnach mehrfach auf ihre schweren Allergien gegen Nüsse und Milchprodukte hin. Ihr sei garantiert worden, dass das Angebot allergenfrei sei.
Etwa 45 Minuten nach dem Essen bekam die Frau beim Einkaufen Atemprobleme, brach zusammen und starb in einem Krankenhaus, wie es heißt. Die Gerichtsmedizin kam zu dem Schluss, dass die Todesursache eine allergische Reaktion aufgrund "erhöhter Mengen an Milchprodukten und Nüssen im Körper" war.
Disney: Wegen AGBs des Probeabos keine Klage zulässig
Disney hatte sich in einer ersten Erklärung "zutiefst erschüttert" über den Todesfall gezeigt. Zugleich betonte der Konzern, dass der Irish Pub, der ebenfalls verklagt wird, nicht zu Disney gehöre. Eine weitere Begründung damals: Der Ehemann habe beim Abschluss eines einmonatigen Probeabos von Disney+ zugestimmt, etwaige Klagen gegen das Unternehmen außergerichtlich beizulegen, und auch bestätigt, die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.
Quelle: dpa
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Quelle: AP
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