Mord an Valeriia: Angeklagter muss lebenslang ins Gefängnis

    Prozess in Chemnitz:Mord an Valeriia: Lebenslang für Angeklagten

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    Der Mord an der neunjährigen Valeriia in Döbeln hatte viele Menschen erschüttert. Nun hat das Landgericht Chemnitz den Ex-Partner ihrer Mutter verurteilt - zu lebenslanger Haft.

    Der wegen Mordes an der neunjährigen Valeriia Angeklagte wird im Landgericht von Justizbeamten neben seinem Verteidiger Jörg Neuber (l) vorgeführt.
    Wegen Mordes an der kleinen Valeriia muss der Angeklagte lebenslang ins Gefängnis.
    Quelle: dpa

    Wegen des Mordes an der neunjährigen Valeriia ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Chemnitz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das aus der Ukraine stammende Mädchen war Anfang Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln westlich von Dresden getötet worden.
    Das Urteil gegen den Mann fiel am vierten Verhandlungstag. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
    In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Janko Ehrlich auf DNA-Spuren, Kameraaufnahmen, Handydaten und Zeugenaussagen. Der Mann habe Valeriia auf dem Schulweg abgepasst, sei mit ihr in den Wald gefahren und habe ihr Gesicht dort in ein Schlammloch gedrückt, erklärt Ehrlich.
    Er habe die Tat angedroht, vorbereitet und "eiskalt ausgeführt". Dabei habe das Mädchen nichts Böses ahnen können und sei ihm körperlich unterlegen gewesen.
    Getötete Valeriia
    Im Fall der getöteten Valeriia aus Döbeln ist ein 36-jähriger Mann in Prag festgenommen worden. Der Moldawier sei zuvor per nationalem und europäischem Haftbefehl gesucht worden. 14.06.2024 | 1:38 min

    Der Mann ist der Ex-Partner von Valeriias Mutter

    Die Mutter des Mädchens war mit den Kindern vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen. Im mittelsächsischen Döbeln hatten sie ein neues Zuhause gefunden. Dort hatte sie zeitweilig eine Beziehung zu dem heute 37-jährigen Täter.
    Am 3. Juni vergangenen Jahres verschwand Valeriia dann auf dem Weg zur Schule. Tagelang suchten Hunderte Polizisten auch mit Unterstützung von Tauchern, Drohnen und Hunden nach dem Kind. Gut eine Woche später fanden sie die Leiche in einem Wald etwa vier Kilometer von der Wohnung entfernt.

    Kind in Schlammloch erstickt

    Ein Rechtsmediziner fand überall in den Atemwegen des Mädchens Schlamm bis in die Luftröhre und die Bronchien. Daran sei das Mädchen erstickt, sagte er vor Gericht. Zudem war das Kind den Angaben nach schon etliche Tage tot, als es gefunden wurde.

    Tater wollte sich an Mutter des Kindes rächen

    Doch was war das Motiv des 37-Jährigen für dieses grauenvolle Verbrechen? Er habe Valeriia getötet, um ihre Mutter zu strafen, sagte Richter Ehrlich. Die Trennung habe ihn zutiefst gekränkt.

    Sie haben Valeriia das Leben abgesprochen, obwohl sie mit Ihrer Beziehungsgeschichte gar nichts zu tun hatte.

    Janko Ehrlich, Richter

    Ein solches Handeln stehe "auf unterster Stufe, sei verachtenswert, unbegreiflich und menschlich nicht nachvollziehbar". Neben den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen.

    Kein Geständnis vor Gericht

    Der Angeklagte aus Moldawien, der Russisch spricht und zu jener Zeit auf dem Bau im nahegelegenen Tschechien arbeitet, redete viel vor Gericht - so auch als ihm Ehrlich das letzte Wort erteilt. Ein Schuldeingeständnis oder gar Reue kommt ihm aber nicht über die Lippen.
    40 Minuten lang bezichtigte er Valeriias Mutter der Lüge und zog die von Ermittlern zusammengetragenen Handydaten und DNA-Spuren in Zweifel. Doch sogar sein Verteidiger sah keine Anhaltspunkte dafür, dass jemand anderes als sein Mandant für den Tod des Mädchens verantwortlich war, wie Rechtsanwalt Jörg Neuber in seinem Plädoyer sagt. Er sieht aber die Mordmerkmale nicht als erwiesen an.
    Daher spricht er sich für eine Verurteilung wegen Totschlags aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Dem schließt sich auch die Nebenklage an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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    Quelle: dpa

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    Quelle: dpa

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