Strafrechtler zu Stadtpark-Urteil: Resozialisierung im Fokus

    Interview

    Stadtpark-Urteil zu milde?:Jugendstrafrecht "setzt auf Resozialisierung"

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    Neun Jugendliche werden für den Missbrauch einer alkoholisierten 15-Jährigen zu Jugendstrafen verurteilt. Ein Strafrechtsexperte erklärt, warum das kein Skandal ist.

    Justizbeamte gehen im Strafjustizgebäude in den Sitzungssaal 300 am 28.11.2023 in Hamburg.
    Für acht der neun Verurteilten wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
    Quelle: dpa

    Eine Richterin wird im Internet massiv angefeindet, weil ihre Strafkammer ein angeblich zu mildes Urteil gefällt habe. Es geht um den Fall einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark - die Tat ereignete sich im September 2020. Die Jugendkammer verurteilte neun Angeklagte zu Haftstrafen, ein zehnter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren wurden für acht Angeklagte zur Bewährung - zur sogenannten Vorbewährung - ausgesetzt.
    Warum das Urteil kein Skandal ist, erklärt der Strafrechler Matthias Jahn von der Frankfurter Goethe-Universität im ZDFheute-Interview:
    ZDFheute: Warum ist das Strafmaß bei den meisten Tätern "so gering" ausgefallen?
    Matthias Jahn: Das Strafmaß mag bei einer Mindeststrafe für Vergewaltigung gegen erwachsene Täter von zwei Jahren auf den ersten Blick gering anmuten. Tatsächlich ist das Urteil der Hamburger Strafkammer für eine Jugendstrafe keine Ausreißerentscheidung nach unten. Kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, ist eine Jugendstrafe die Ausnahme - und die auf Erziehung setzenden Sanktionen des Jugendstrafrechts unterhalb der Schwelle zur Strafe sind die Regel.

    Das Gericht hat bei seinem Strafmaß ausdrücklich berücksichtigt, dass keiner der jetzt verurteilten Täter vorher zu einer Jugendstrafe verurteilt worden ist oder wegen Sexualdelikten aufgefallen war.

    Bei fast allen Angeklagten hat das Gericht aber auch eine schwere Schuld festgestellt, bei der das Jugendstrafrecht jedoch die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts für nicht anwendbar erklärt und die Höchststrafe bei zehn Jahren deckelt.
    ZDFheute: Welchen Zweck hat das Jugendstrafrecht?
    Jahn: Ganz klar: Resozialisierung. Das Jugendgerichtsgesetz hat gerade sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert und setzt darauf, dass man auf jugendliche Straftäter mit erzieherischen Mitteln einwirken kann und sollte, nicht mit Vergeltung oder Abschreckung.
    Dass dieser Gedanke heute nicht mehr überall in der Bevölkerung verankert ist, wie die teilweise erschreckenden Reaktionen auf das Hamburger Urteil in sozialen Netzwerken zeigen, kann nur bedeuten, dass Justiz und Rechtspolitik die Idee der Resozialisierung wieder mehr und vor allem klarer kommunizieren müssen, der Bevölkerung also reinen Wein einschenken.

    Nirgendwo im Strafrecht ist Populismus schädlicher als beim Umgang mit Jugendlichen.

    ZDFheute: Welchen Sinn und Zweck hat die sogenannte Vorbewährung?
    Jahn: Die Gerichte haben für Jugendliche, bei denen die weitere Entwicklung ihrer Persönlichkeit noch unklar ist, die Möglichkeit geschaffen, die Frage der Vollstreckung der Strafe, also den Gang ins Gefängnis, zurückzustellen. Binnen eines halben Jahres soll diese Entscheidung dann nachgeholt werden. In diesem Zeitraum wird der jugendliche Delinquent engmaschig einem Bewährungshelfer unterstellt und muss Auflagen und Weisungen erfüllen. Es handelt sich also um einen zusätzlichen erzieherischen Bonus, der gleichzeitig einen hohen Anreiz schafft, dass die Entwicklung des Jugendlichen einen so positiven Verlauf nimmt, dass die Strafe nicht vollstreckt werden muss.
    Dr. Felix W. Zimmermann mit Grafik und Typografie.
    Felix W. Zimmermann erklärt den Begriff "Bewährung".21.02.2021 | 2:09 min
    ZDFheute: Hätte auch eine härtere Strafe ausgesprochen werden können?
    Jahn: Ja, das wäre möglich gewesen. Das Jugendstrafrecht gibt Richterinnen und Richtern ein sehr weites Ermessen bei der Bemessung und Verhängung der Strafe und vertraut darauf, dass sie es im Einzelfall mit Augenmaß ausüben. Das ist für den Jugendrichter eine sehr große Verantwortung, weil er weiß, dass ein Rechtsmittelgericht auf diesen Teil der Entscheidung kaum Einflussmöglichkeiten hat, er also letztlich alleinverantwortlich entscheidet.
    ZDFheute: Welche Rolle spielt das neue Sexualstrafrecht bei dem Urteil?
    Jahn: Das wird man erst beurteilen können, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Derzeit sieht es aber so aus, dass die "Nein heißt Nein"-Lösung des geltenden Sexualstrafrechts, die seit 2016 in Kraft ist, eine Verurteilung wegen Vergewaltigung erst ermöglicht hat, weil die Verletzte aufgrund der besonderen Umstände des Falles ihren entgegenstehenden Willen nicht richtig zum Ausdruck bringen konnte. Sie war teilweise apathisch und hat sich paradox verhalten - das wäre vor 2016 möglicherweise ein Fall gewesen, bei dem eine Vergewaltigung hätte ausscheiden müssen.

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    :Deutschland blockiert neues Sexualstrafrecht

    Die EU will härter gegen Vergewaltigung kämpfen - doch die Bundesregierung wendet sich dagegen. Justizminister Buschmann hat rechtliche Bedenken. Und wird scharf kritisiert.
    Florian Neuhann, Brüssel
    Marco Buschmann
    ZDFheute: Welche Delikte kommen in Betracht, wenn gegen Richter online gehetzt wird?
    Jahn: In erster Linie geht es hier um die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, die je nach dem konkreten Inhalt, wenn sie im Internet begangen wird, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann. Daneben können durch Hass und Hetze im Internet weitere Delikte, wie beispielsweise Beleidigungen, verwirklicht werden. Hier besteht allerdings eine irritierende Schutzlücke für Richter.
    Seit zwei Jahren sind zwar Personen des politischen Lebens besonders geschützt, wenn gegen sie im Internet oder sonst in der Öffentlichkeit mit Beleidigungen und Verleumdungen gehetzt wird. Dieser Schutz bezieht sich aber nach herrschendem Verständnis nicht auf Richterinnen und Richter, sondern auf Politiker und Politikerinnen. Das ist unverständlich und sollte überdacht werden, denn gegen die öffentliche Instrumentalisierung seiner Entscheidungen kann sich der einzelne Justizangehörige nicht wehren.
    Die Fragen stellte Moritz Flocke aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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