Slowakei: Leopard tötet 63-jährigen Besitzer von Privatzoo

    Slowakei:Leopard tötet seinen Besitzer in Privatzoo

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    In der Slowakei sind Privatzoos keine Seltenheit. In einem kam es nun zu einem tödlichen Vorfall: Ein Leopard tötete seinen 63-jährigen Besitzer.

    Leopard im Käfig
    Normalerweise gehen Leoparden Menschen aus dem Weg - doch manchmal kommt es dennoch vor, dass einzelne Leoparden Menschen töten. (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Ein Leopard hat in einem privaten Zoo in der Slowakei seinen Besitzer getötet. Das teilte die regionale Polizeidirektion Banska Bystrica auf ihrer offiziellen Facebook-Seite mit. Der 63-jährige Mann sei "ohne Lebenszeichen" im Leopardengehege im Dorf Jasenie gefunden worden.
    Wie es zu dem Unglück kommen konnte, werde noch untersucht. Gefahr für die Allgemeinheit bestehe vorerst nicht.

    Besitzer wohl allein unter Raubkatzen

    Das öffentlich-rechtliche Fernsehen STVR berichtete unter Berufung auf Dorfbewohner, der Getötete habe den Privatzoo ganz allein betrieben. Es habe schon vor dem Unglück Befürchtungen gegeben, dass er damit überfordert sein könnte.
    Insgesamt habe er rund 20 verschiedene Haus- und Wildtiere gehalten, darunter mehrere Affenarten, Raubvögel und verschiedene Hunderassen. Er habe sich allein um die Pflege der Tiere ebenso wie auch um die Besucher gekümmert.
    Gepard beim Laufen
    Gerade mal 8.000 Geparden gibt es noch. Ein Drittel davon lebt in Namibia.14.09.2022 | 6:25 min

    Nicht der erste Vorfall in der Slowakei

    In der Slowakei gibt es trotz zuletzt verschärfter gesetzlicher Regeln weiterhin mehrere meist sehr kleine Privatzoos mit Raubkatzen und anderen Wildtieren. In einem davon tötete vor einem Jahr ein Löwe seinen Besitzer.

    Die private Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten - also auch Raubkatzen - muss laut Bundesumweltamt angezeigt werden.

    Sie ist nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Tierschutz- und im Naturschutzrecht geregelt und wird teilweise auch durch Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinflusst - das ist Ländersache.

    Das Tierschutzgesetz sieht vor, die Tiere grundsätzlich ihrer Art entsprechend zu halten, zu pflegen und unterzubringen. Das werde in einem Gutachten des Bundesagrarministeriums konkreter gemacht, teilt eine Ministeriumssprecherin mit.

    Quelle: dpa

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa

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