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In elf Bundesländern:Razzien wegen frauenfeindlicher Hetze im Netz
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Mit dem Aktionstag gegen frauenfeindliche Hetze im Netz wollen Behörden Täter aus der Anonymität des Internets holen. Heute gab es Razzien gegen 37 Verfasser in elf Bundesländern.
Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft sind am Donnerstag in elf Bundesländern gegen die Verfasser von frauenfeindlichen Postings vorgegangen. (Symbolbild)
Quelle: dpa
Mit Durchsuchungen in elf Bundesländern sind die Behörden gegen Verfasser von strafrechtlich relevanten, frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen.
Im Rahmen eines Aktionstages fänden seit dem frühen Morgen Durchsuchungen sowie Vernehmungen von insgesamt 45 Beschuldigten statt, teilte das Bundeskriminalamt (BKA) am Donnerstag mit. Hinzu kämen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen bereits im Vorfeld Verfahren bearbeitet worden seien.
Betroffen von den Maßnahmen sind nach Angaben des BKA Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
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Projekt gegen Frauenfeindlichkeit im Netz
Beteiligt sind die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer. Der Aktionstag gehöre zu dem seit 2022 laufenden Projekt "Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet".
Dabei würden Umfang, Strafbarkeit sowie die Relevanz für den Staatsschutz solcher Postings erhoben und auch potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus geprüft. Auf dieser Grundlage würden auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet, hieß es.
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Verunglimpfungen von Frauen kann Volksverhetzung sein
Das BKA hat dafür gezielt nach solchen Beiträgen mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht, es folgte eine strafrechtliche Vorbewertung durch die ZIT. Nach der Ermittlung der mutmaßlichen Urheber seien sie an die jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Ländern weitergeleitet worden, um über mögliche Ermittlungsverfahren zu entscheiden.
Grundlage für die Initiative sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem bestätigt worden sei, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können.
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Vergehen von Beleidigung bis Verbreitung von Tötungsvideos
Zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz, die ZIT und BKA festgestellt haben, gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden.
Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.
Quelle: dpa
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