Cybergruppe "New World Order": Warum es Ermittlungen gibt
Angriff virtuell, Schaden echt:Razzia bei Cybergruppe "New World Order"
von Vanessa Meilin Rolke und Alexandra Tadey
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Das BKA hat am Morgen Wohnungen von zehn mutmaßlichen Mitgliedern der "New World Order" durchsucht. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem systematisches Cybermobbing.
Die Gruppe "New World Order" soll laut BKA systematisches Cybermobbing betrieben haben.
Quelle: dpa/ Lipinski, Dominic
Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft gehen gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe "New World Order" (NWO) vor. Die Durchsuchungen in sechs Bundesländern fanden in den frühen Morgenstunden statt. Dabei wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt. Diese werden nun für die Ermittlung ausgewertet.
Den Personen wird vorgeworfen, sich als Rädelsführer an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Ziel der Gruppe sei es, Straftaten wie z.B. systematisches Cybermobbing oder Cyberstalking zu begehen.
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27.03.2024 | 46:18 min
BKA geht gegen Cybermobbing vor
Laut Angaben des BKA handelt es sich bei der NWO um einen ausschließlich virtuellen Zusammenschluss von Personen. Die von den Anführern der Vereinigung ausgewählten Opfer (sogenannte "Masken") würden mit Hilfe sozialer Medien verfolgt, bedroht und beleidigt.
Ziel sind hier häufig vulnerable oder kognitiv beeinträchtige Menschen aus der Online-Streamer-Szene. Die Gruppe möchte durch sogenannte "Maskengames" ihre Opfer verhöhnen oder sogar zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz bringen, sagt das BKA.
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Nach eigenen Angaben des "Instituts für Sicherheit und Datenanalyse im Streaming" (ISDS), das sich ehrenamtlich für die Sicherheit im Streaming-Bereich einsetzt, wurden seit 2016 1.106 Streamer, Politiker und Unternehmen zum Opfer der NWO. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher.
Cybergruppe NWO betreibt "Swatting"
Zu den Methoden der NWO gehört auch das sogenannte "Swatting". Bei dieser Form des Cybermobbings wird durch das Vorspielen eines Notfalls ein Polizei- oder Rettungskräfteeinsatz beim Opfer ausgelöst. Bestenfalls soll aus Sicht der Täter der Polizeieinsatz bei den Opfern aus der Streaming-Szene live im Internet mitverfolgt werden. In den USA kam es infolge des "Swattings" bereits zu einem Todesfall.
"Swatting" selbst stellt bislang jedoch keinen eigenen Straftatbestand dar. Ermittelt wird in solchen Fällen bislang vielmehr wegen des Missbrauchs von Notrufen. Verboten ist es deshalb zum Beispiel, die 110 zu rufen oder Feuermelder zu betätigen, obwohl in Wirklichkeit gar kein Notfall vorliegt. Im Jahr 2024 gab es laut ISDS bereits bei 66 Personen "Swattings".
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Internet kein rechtsfreier Raum
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt wollen mit den heutigen Maßnahmen "erneut entschlossen gegen jegliche Form von Bedrohung, Ausgrenzung sowie Hass und Hetze im Internet" vorgehen. Denn: Das Internet sei kein rechtsfreier Raum und die Taten dürften nicht folgenlos bleiben.
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Neben Durchsuchungen bei Einzelpersonen könnte auch die gesamte Gruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft werden. In diesem Fall hätten Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten gegen die Gruppe zu ermitteln, so kann zum Beispiel die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation angeordnet werden.
Im Juni dieses Jahres hat sich die Justizministerkonferenz (JuMiKo) bereits mit "Maskengames" und ähnlichen Internet-Phänomenen beschäftigt und bittet nun Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), sich dieser Thematik anzunehmen.
Vanessa Meilin Rolke und Alexandra Tadey arbeiten in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Quelle: dpa
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