Mannheim: Ermittler gehen nicht von politischem Motiv aus
Auto in Menschenmenge gefahren:Mannheim: Keine Hinweise auf politisches Motiv
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Nach der Todesfahrt von Mannheim verdichten sich die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen. Ein politisches Motiv sei unwahrscheinlich, hieß es.
Bei der Todesfahrt in Mannheim wurden zwei Menschen getötet.
Quelle: epa
Nach der Todesfahrt von Mannheim verdichten sich Ermittlungen zufolge die Hinweise, dass der Tatverdächtige seit mehreren Jahren an einer psychischen Krankheit gelitten hat. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und Landeskriminalamt Baden-Württemberg teilten mit:
Es ist davon auszugehen, dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt.
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Staatsanwaltschaft Mannheim und Landeskriminalamt
Der 40-jährige Tatverdächtige habe sich in der Vergangenheit regelmäßig in ärztlicher beziehungsweise psychiatrischer Behandlung befunden, "zuletzt im vergangenen Jahr auch stationär", hieß unter Berufung auf "umfangreichen ärztliche Unterlagen". Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gebe es "weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass der konkreten Tat ein extremistisches oder politisches Motiv zugrunde lag".
Laut Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen.04.03.2025 | 1:18 min
Zwei Menschen in Mannheim getötet
Bei der Todesfahrt in der Mannheimer Fußgängerzone waren am Rosenmontag eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann getötet worden. Ein Richter hatte am Dienstag Haftbefehl wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in fünf Fällen und wegen Körperverletzung in elf Fällen erlassen.
Die Anzahl der verletzten Personen habe sich inzwischen von 11 auf 14 erhöht, darunter befinde sich ein zweijähriges Kind, hieß es am Mittwoch. Vier Personen würden aktuell noch in verschiedenen Krankenhäusern behandelt.
Ermittler: Keine Anhaltspunkte für extremistische Gesinnung
Hinweise auf mögliche Kontakte des 40-jährigen Tatverdächtigen ins rechtsextreme Milieu im Jahr 2018 seien den Ermittlungsbehörden bekannt, hieß es. Soweit der Mann wegen eines Kommentars auf einer Social-Media-Plattform im selben Jahr wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden sei, finde dies im Rahmen der Ermittlungen ebenfalls Berücksichtigung.
Am Montag ist ein Mann mit einem Kleinwagen durch eine Fußgängerzone in Mannheim gerast und hat dabei zwei Menschen getötet. ZDF-Reporter Jany berichtet.04.03.2025 | 0:49 min
"Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen", so die Ermittler. Auch bei den bisher gesichteten Asservaten konnten demnach "bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden".
Die Rekonstruktion des "komplexen Tatablaufs" dauere an. Unter anderem sei in diesem Zusammenhang ein Taxifahrer vernommen worden. Er habe "nach aktueller Sachlage dazu beigetragen, den Tatverdächtigen an der Fortführung der Fahrt zu hindern".
Quelle: dpa
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