Lehmann-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

    Berufung eingelegt:Lehmann-Prozess geht in nächste Runde

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    Eigentlich wurde Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann eine üppige Geldstrafe aufgebrummt. Der Staatsanwaltschaft ist das wohl nicht genug: Sie legte Berufung gegen das Urteil ein.

    Jens Lehmann
    Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann geht wohl in eine neue Runde.
    Quelle: dpa

    Vor knapp einer Woche hatte das Amtsgericht Starnberg Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann im sogenannten Kettensägen-Prozess zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Doch das reicht der zuständigen Staatsanwaltschaft offenbar nicht.
    Sie wollte ursprünglich auch eine Freiheitsstrafe - und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro.
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    Vorwurf: Dachbalken mit Kettensäge angesägt

    Lehmann war vom Amtsgericht Starnberg in Bayern zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs verurteilt worden. Insgesamt soll er demnach 420.000 Euro zahlen.
    Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein skurriler Nachbarschaftsstreit und der Vorwurf, der WM-Held von 2006 habe mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt.

    Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden.

    Stefan Kreutzer, Staatsanwalt

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    Richterin: Lehmann ist Täter, nicht Opfer

    Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter gesagt. Der 54-Jährige sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.
    Die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln lief am Freitag noch bis Mitternacht. Lehmanns Anwalt Christoph Rückel teilte auf Anfrage zunächst noch nicht mit, ob auch er Berufung gegen das Urteil einlegen will.
    Er hatte in seinem Plädoyer Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs gefordert - und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
    Quelle: dpa
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