Tote Schülerin: Mutmaßlicher Täter früher schon auffälliig
Nach Tötung einer 18-Jährigen:Schule hatte "Kontaktbeschränkung" erteilt
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Nach dem Mord an einer Schülerin sitzt der Verdächtige in Untersuchungshaft. Er soll früher schon gewalttätig gewesen sein. Die Schule hatte Kontaktbeschränkung erteilt.
Der 18-Jährige, der eine gleichaltrige Schülerin in St. Leon-Rot bei Heidelberg getötet haben soll, sollte seinem Opfer nach einer Intervention der Schule eigentlich nicht mehr über den Weg laufen.
Täter hatte "Kontaktverbot" auch an der Schule
Die Schule habe sich nach einer Anzeige der Schülerin wegen Körperverletzung im vergangenen Jahr mit der Polizei abgestimmt, teilte der Kommunikationsexperte Dirk Metz im Rathaus der Gemeinde mit. Metz war von der Schule in der Sache beauftragt worden.
Es seien nach sorgfältiger Abwägung Vereinbarungen getroffen worden, dass die beiden Personen sich "möglichst nicht begegnen", sagte Metz. "Das war das Hauptziel." Zuletzt hätten alle Beteiligten den Eindruck gehabt, dass sich die Dinge beruhigt hätten. "Hundertprozentige Sicherheit gibt es halt nicht."
Schülerin hatte schon 2023 Anzeige erstattet
Die Schülerin hatte demnach im November 2023 Anzeige erstattet wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die Polizei habe daraufhin Zeugen und den Beschuldigten vernommen. Wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 hätten die Beamten zudem sogenannte Gefährderansprachen gehalten.
Die Polizei hatte den Angaben zufolge auch Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung aufgenommen in der Sache.
Mutmaßlicher Täter und Opfer waren wohl zeitweilig liiert
Die Schule habe dann "Maßnahmen der Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb" getroffen. Ein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot gab es nicht.
Nach bisherigen Erkenntnissen waren das Opfer und der mutmaßliche Täter im Jahr 2023 zeitweilig liiert. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Beziehung jedoch bereits beendet gewesen, so die Staatsanwaltschaft
Verdächtiger in Untersuchungshaft
Der mutmaßliche Täter sitzt momentan in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Heidelberg erließ Haftbefehl wegen Mordes gegen den jungen Mann, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim mitteilten. Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus.
Die Begriffe "Beziehungstat" und "Familiendrama" sind in der Wissenschaft und in der öffentlichen Debatte umstritten. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) verzichtet seit Ende 2019 in ihrer Berichterstattung auf die Begriffe als eigene Formulierung. Sie würden gezielte und oft tödliche Gewalt verharmlosen, die sich vor allem gegen Frauen und teilweise gegen Kinder richtet. Zudem würden die Taten "in die Nähe eines schicksalhaften Geschehens" gerückt, wie aus der Begründung hervorgeht.
Eine Ausnahme liegt laut der dpa vor, wenn die Polizei in Mitteilungen diese Begriffe selbst verwendet. Dann müsse man die Zitate übernehmen.
Quelle: dpa
Auf der Flucht Unfall verursacht
Auch zu dem, was nach der Tat passierte, gibt es nun mehr Erkenntnisse. Der 18-Jährige fuhr demnach zunächst mit einem Fahrzeug in Richtung Norddeutschland. Nachdem die Polizei die Verfolgung aufgenommen hatte, flüchtete der Beschuldigte zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit. Im niedersächsischen Seesen kam es dann zu einem Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug.
Dessen Fahrer und auch der Beschuldigte wurden dabei verletzt und in Krankenhäusern behandelt. Im Fluchtwagen des Tatverdächtigen wurde den Angaben zufolge ein Messer gefunden, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt.
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