Halle-Attentäter für Geiselnahme in Gefängnis verurteilt

    Vorfall in Gefängnis Burg:Halle-Attentäter für Geiselnahme verurteilt

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    Seit 2020 sitzt der Attentäter von Halle im Gefängnis. 2022 hat er dort Gefängnismitarbeiter als Geiseln genommen. Am Dienstag wurde das Urteil gesprochen.

    Stephan Balliet sitzt im Gerichtssaal an der Anklagebank, aufgenommen am 25.01.2024 in Magdeburg
    Prozess gegen Halle-Attentäter (Magdeburg, 25.01.24)
    Quelle: dpa

    Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-jährige Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
    Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbstgebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg klagte den 32-Jährigen wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz an.

    Von Halle-Attentäter geht extremes Sicherheitsrisiko aus

    Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte Balliet versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.
    Der 32-jährige Attentäter gilt als extremes Sicherheitsrisiko für andere und für sich selbst. Deshalb fand der jüngste Prozess wieder unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Magdeburg statt. Hinter dem Angeklagten saßen stets vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas abgetrennt.
    Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf sind von Balliet weitere schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten zu erwarten, so er die Gelegenheit dazu habe. 

    Balliet gilt als nicht behandlungsbereit

    Balliet hat nach der Geiselnahme in verschiedenen Gefängnissen gesessen. Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA Wolfenbüttel verlegt. Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-Jährige wieder nach Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz. Von dort aus wurde er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen.
    Im Gefängnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-Jährige nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen Ausbrüchen. Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten geben. Er gilt als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit.
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    Quelle: dpa, EPD

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