Der Tatort im Dortmunder Hafen: Hier soll ein 13-Jähriger einen Obdachlosen getötet haben.
Quelle: dpa
Ein 13-Jähriger soll am Donnerstag am Dortmunder Hafen in
Nordrhein-Westfalen einen 31-jährigen Mann erstochen haben. Zuvor habe es eine verbale Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen zwischen dem obdachlosen Opfer und dem Kind gegeben, sagte ein Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft am Freitag.
Am Abend sicherte die Kriminalpolizei noch Spuren am Tatort. Auch Taucher der Feuerwehr kamen zum Einsatz. Hinweise auf eine Notwehrsituation lagen demnach nicht vor. Das mögliche Tatmesser wurde von einem Diensthund der Polizei in Tatortnähe beschlagnahmt.
Angriffe auf Einsatzkräfte, Innenstadt-Krawalle oder Schulhofschlägereien. Gewalt von Jugendlichen ist an der Tagesordnung.23.03.2024 | 29:47 min
Dortmund: Polizei nimmt vier Minderjährige fest
Zeugen beobachteten den Streit gegen 18:30 Uhr und alarmierten die Polizei. Wenige Minuten später nahmen die Beamten vier Minderjährige fest - zwei Kinder sowie zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.
Die Ermittlungen erhärteten dann den Tatverdacht gegen den 13-Jährigen. Dafür wurde nach Angaben des Sprechers auch ein Handy-Video des 14-Jährigen ausgewertet. Die beiden Jugendlichen seien aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Eine Beteiligung an der Straftat des Kindes sei nicht anzunehmen, erklärte die Polizei Dortmund.
Die Obduktion des Opfers ergab der Polizei zufolge, dass das 31-jährige Opfer durch mehrere Messerstiche getötet wurde. Nach den durchgeführten Ermittlungen und insbesondere der Auswertung des Handy-Videos steht nach Angaben der Polizei fest, dass ihm die tödlichen Stiche von einem der strafunmündigen Kinder beigebracht wurden.
Kinder unter 14 Jahren nicht schuldfähig
Kinder unter 14 sind laut Strafgesetzbuch immer schuldunfähig. Deswegen können sie nicht angeklagt und nicht bestraft werden. Egal, was sie getan haben, wie reif und einsichtsfähig sie sind. Deswegen ist für sie auch nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich das Jugendamt zuständig.
Das Jugendamt prüft, welche erzieherischen und therapeutischen Maßnahmen nötig sind. Es kann bei gravierenden Erziehungsmängeln der Eltern diesen das Sorgerecht entziehen und als schärfste Maßnahme sogar beantragen, Kinder in einem Heim unterzubringen.
Nach dem Fund eines getöteten Obdachlosen im Kreis Lippe, stehen drei Jugendliche unter Tatverdacht. Den Ermittlern liegt ein Video von der Tat vor.
Quelle: AFP