Berlin: Doppelmörder flüchtet bei Ausgang aus Gefängnis

    Seit 27 Jahren in Haft:Berlin: Doppelmörder flüchtet bei Ausgang

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    Es war sein erster Ausgang ohne Begleitung - und den nutzte der verurteilte Mörder direkt zur Flucht. Nach dem Mann wird nun gefahndet.

    Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen.
    Der 50-Jährige war in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Tegel untergebracht.
    Quelle: dpa

    Ein zweifacher Mörder hat in Berlin seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht genutzt. Nach dem 50-Jährigen wird seit dem späten Donnerstagnachmittag gefahndet, wie die Senatsjustizverwaltung am Freitag auf Anfrage mitteilte. Der Straftäter hätte demnach eigentlich bis 17 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen.

    Zweifacher Mörder seit 27 Jahren im Gefängnis

    Nach Angaben der Justizverwaltung befindet sich der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Er beging demnach 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht.
    Zeichnung zeigt Justizbeamten in Rückenansicht mit verschränkten Händen hinter dem Rücken, der auf einen Gefängnishof schaut, auf dem sich mehrere Gefangene befinden. Zum Teil sitzend, zum Teil laufend.
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    Nach seinen Angaben wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

    Umfangreiche Gutachten vor unbegleitetem Ausgang

    Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein "umfassendes Prüfverfahren". Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen.

    Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen.

    Justizverwaltung

    Im vergangenen Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst.
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    Quelle: dpa
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