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Umweltschäden durch Fast Fashion:EU will Verbrennung von Kleidung eindämmen
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Unbenutzte Kleidung, die zurück an den Händler geschickt wird, wird oft einfach zerstört. Das will die EU stoppen: mit Regeln, die sogar bei den Textilunternehmen Anklang finden.
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Die Hose passt nicht, der Pulli kratzt und auf dem Bild sah das Kleid auch irgendwie anders aus: Was uns nicht gefällt, schicken wir zurück - oder kaufen es den Händlern gar nicht erst ab. Entworfen, produziert, transportiert und dann unbenutzt verbrannt?
In Zeiten der Fast-Fashion und der Massenproduktion ereilt viele Kleidungsstücke dieses absurde Schicksal. Damit soll in der EU bald Schluss sein. Vor etwa einem Jahr verständigten sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und die EU-Staaten auf eine entsprechende Regelung in der Ökodesign-Verordnung.
Kleidung darf nicht ohne guten Grund zerstört werden
Demnach soll es den großen und mittelgroßen Textilhändlern bald verboten sein, unverkaufte Produkte, wie etwa Schuhe, T-Shirts oder Pullover ohne triftigen Grund zu zerstören. Aktuell passiert das laut Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) noch jedes Jahr mit vier bis neun Prozent aller Textilprodukte. Das entspricht laut EEA zwischen 260.000 und 590.000 Tonnen Textilien.
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Das habe direkte negative Folgen für die Umwelt und das Klima: der Energieaufwand für die Produktion, den Transport und die Lagerung. Dazu kommen demnach Aufwendungen, weil die unverkauften Produkte weitergereicht werden. Bei einer Verbrennung würden zudem Treibhausgase und Schadstoffe freigesetzt - das aber oft nicht in der EU.
Die Umweltagentur schreibt:
In Afrika gebe es Hinweise darauf, dass die Kleidung auf offenen Deponien, oder unter freiem Himmel verbrannt werde.
Deutschland braucht nationale Regelung
Wer künftig Textilien zerstören will, soll laut EU umfangreiche Angaben machen und triftige Gründe nennen müssen. Große Textilhändler haben noch etwa bis zum Sommer 2026 Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Mittelgroße Unternehmen haben noch vier Jahre länger Zeit. Kleinere und Kleinstunternehmen sind vom Verbot ganz ausgenommen.
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Für die Kontrolle und Sanktionierung der EU-Verordnung braucht es in Deutschland zudem noch nationale Regelungen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilt mit, dass diese auch nach dem Ampel-Aus vorbereitet würden.
Textilunternehmen befürworten Verordnung
Gleich mehrere große Textilunternehmen geben auf dpa-Anfrage an, die EU-Verordnung zu befürworten. Tragbare Mode sollte niemals vernichtet werden, beteuert etwa H&M. Ähnlich äußert sich auch Zalando.
Kritik äußern die Textilhändler an dem Verbot und der damit verbundenen Bürokratie kaum. In der Antwort des Otto-Konzerns heißt es lediglich, es seien erhebliche bürokratische und finanzielle Mehraufwände zu erwarten. Kik betont, dass mit Standards in allen europäischen Ländern Flickenteppiche vermieden werden sollten.
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Experte: Fraglich, ob neue Regeln etwas bringen
Dass kleinere Unternehmen vom Vernichtungsverbot ausgenommen sind, stößt bei Naturschützern auf Kritik. Auch der Wissenschaftler Björn Asdecker stellt aus diesem Grund infrage, ob das Verbot direkt dazu führt, dass weniger unverkaufte Produkte vernichtet werden.
Asdecker beschäftigt sich an der Universität Bamberg mit der Logistik von Rücksendungen. Bei den kleineren Unternehmen landeten oft die Produkte, die alle vorherigen Händler nicht mehr zu Geld machen konnten, sagt er. Am Ende dieser Kette stünden dann Firmen, die den unverkäuflichen Teil der Produkte in die thermische Verwertung, das heißt die Verbrennung, geben.
Dazu komme der Handel über Ländergrenzen hinweg, was die Zusammenarbeit verschiedener nationaler Behörden notwendig mache.
Er sieht dennoch eine Chance in der Verordnung. Die von den Unternehmen eingeforderte Transparenz könnte dazu führen, dass der gesellschaftliche Druck auf die Unternehmen steigt.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa
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