Kritik am "stillen Feiertag":Tanzverbot an Karfreitag: Ist das zeitgemäß?
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Karfreitag gilt als sogenannter stiller Feiertag. Es gilt unter anderem ein Tanzverbot. Wie aktuell ist das in einem Land, in dem nicht mal die Hälfte der Menschen christlich ist?
"Stille Feiertage" wie der Karfreitag sind in Deutschland besonders geschützt. Doch immer wieder gibt es Diskussionen, weil insbesondere nichtgläubige Menschen sich etwa durch das Tanzverbot in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen. 28.03.2024 | 3:01 min
Der Karfreitag ist ein umstrittener Feiertag in Deutschland. Für viele ist er einer der wichtigsten Gedenktage des Jahres, an dem des Leidens und Sterbens von Jesus am Kreuz gedacht wird. Für andere ist es ein Tag nicht mehr zeitgemäßer Verbote - immerhin ist nicht mal die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands christlich.
Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" durch das Grundgesetz geschützt. Daher bleiben beispielsweise Geschäfte geschlossen. Eine besondere Variante sind die sogenannten stillen Feiertage wie der Karfreitag, für die es meist strenge Vorschriften gibt. Was genau an Karfreitag gilt, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer - und die sind sehr verschieden.
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Stiller Feiertag: So unterschiedlich regeln die Bundesländer
In Bayern beispielsweise sind Sportveranstaltungen sowie "musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb" verboten, teilte das Landesinnenministerium auf Anfrage der dpa mit. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen seien nur dann erlaubt, "wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist". Auch anderweitig dürfe die Feiertagsruhe nicht gestört werden, insbesondere in der Nähe von Kirchen.
In vielen Bundesländern ist das ähnlich. In den Details unterscheiden sie sich aber oft deutlich. Ein Regelbruch beispielsweise kann in Bayern eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro einbringen. In Berlin werden Verstöße mit maximal 1.000 Euro Strafe geahndet, in den meisten Fällen ist es jedoch deutlich weniger.
Große Unterschiede gibt es auch beim Tanzverbot. Hamburg etwa hat dieses Jahr ein weniger strenges Verbot weiter gelockert:
Baden-Württemberg: Ab Gründonnerstag, 18 Uhr bis Karsamstag, 20 Uhr
Bayern: Ab Gründonnerstag, 2 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Berlin: An Karfreitag von 4 Uhr bis 21 Uhr
Brandenburg: Ab Karfreitag, 0 Uhr bis Karsamstag, 4 Uhr
Bremen: An Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr
Hamburg: Ab Karfreitag, 5 Uhr bis Karsamstag, 0 Uhr
Hessen: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostermontag 12 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern: Ab Karfreitag, 0 Uhr bis Karsamstag, 18 Uhr
Niedersachsen: Ab Gründonnerstag, 5 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Nordrhein-Westfalen: Ab Gründonnerstag, 18 Uhr bis Karsamstag, 6 Uhr
Rheinland-Pfalz: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostersonntag, 16 Uhr
Saarland: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Sachsen: An Karfreitag ganztägig
Sachsen-Anhalt: An Karfreitag ganztägig
Schleswig-Holstein: Ab Karfreitag, 2 Uhr bis Karsamstag, 2 Uhr
Thüringen: An Karfreitag ganztägig
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Tanzverbote treffen Diskotheken - Kritik an Umsatzeinbußen
Tanzverbote treffen dennoch grundsätzlich viele Clubs. Der Bundesverband deutscher Discotheken (BDT) ist prinzipiell gegen Tanzverbote:
Es sei zudem nicht fair, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen gebe: "Es darf nicht sein, dass manche Betriebe durch das Tanzverbot massive Umsatzeinbußen verzeichnen müssen und andere davon profitieren." Auch die Berliner Clubcomission ordnet Tanzverbote als "unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit als Kultureinrichtungen" ein.
Die Durchsetzung des Tanzverbotes werde durch stichprobenartige Kontrollen durch die Ordnungsämter durchgeführt, berichtet der BDT. Private Feiern fallen nicht grundsätzlich unter das Verbot, können aber je nach Lautstärke - und je nach Bundeslandesregelung - letztlich auch als Verstoß gegen die Feiertagsregeln gelten, wie aus den Ländergesetzen hervorgeht.
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Kino-Verbot betrifft nur etwa ein Prozent der Filme
An stillen Feiertagen dürfen zudem im Kino bestimmte Filme nicht gezeigt werden. Für Fernsehen und Streamingdienste bestehen hingegen keine Beschränkungen, wie die Organisation Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mitteilt. Die FSK entscheidet, welcher Film keine sogenannte Feiertagsfreigabe erhält.
Während in den 50er, 60er und 70er-Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme als "nicht feiertagsfrei" eingestuft wurden, lag der Prozentsatz der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe ab 2000 allerdings nur bei einem Prozent und darunter.
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Behörden verweisen auf christliche Prägung
Doch sind so viele komplizierte und ungleiche Regelungen noch zeitgemäß, gerade angesichts weiter sinkender Mitgliedszahlen in der Kirche? Für die Berliner Innensenatsverwaltung offenbar schon: Die Regeln entsprächen einer grundsätzlich christlichen Prägung, heißt es. Zudem würden die Interessen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen durch die zeitliche Beschränkung der Verbote sowie die Möglichkeit zu Ausnahmen berücksichtigt.
Das Innenministerium im stark christlich geprägten Bayern, in dem das Kruzifix in öffentlichen Gebäuden Pflicht ist, unterstreicht die Relevanz der Regeln. Die Beschränkungen an den stillen Tagen seien verhältnismäßig.
Der Diskothekenverband sieht das anders. Er hält die ihn betreffenden Regeln "für nicht mehr zeitgemäß und ungerecht". Und auch die FSK hält Filmverbote für aus der Zeit gefallen:
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