Australiens Weg:Social Media in Deutschland erst ab 16?
von Marie Ahlers, Daniel Heymann
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Desinformation, Gewalt, Suchtgefahr: Viele Erwachsene sorgen sich um die Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche. Eine Altersgrenze sehen Experten aber kritisch.
Soziale Medien: In Australien soll ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung eingeführt werden.
Quelle: imago/Connect Images
Mit einem neuen Gesetz will die Regierung Australiens Kinder und Jugendliche zukünftig vor den Gefahren sozialer Medien schützen. Der Zugang zu sozialen Netzwerken soll dann erst ab 16 Jahren erlaubt sein, die Betreiber der Plattformen sollen dafür Sorge tragen.
"Ich habe mit Tausenden Eltern, Großeltern, Tanten und Onkeln gesprochen. Und sie sind wie ich zutiefst besorgt um die Online-Sicherheit unserer Kinder", sagte Premier Anthony Albanese zu dem Vorstoß.
Auch in Deutschland sorgen sich Eltern darum, was die Schattenseiten sozialer Medien - Cybermobbing, Gewalt, Desinformation - mit ihren Kindern machen. Doch ist ein Gesetz, das Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Tiktok, Instagram und Co. bis zu einem gewissen Alter verbietet, der richtige Weg?
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Widerspruch zu UN-Kinderrechtskonvention?
Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen, die sich unter anderem für Jugendschutz im Netz einsetzt, bezweifelt das. "Wenn ich mir die bereits geltenden Nutzungsbedingungen der Plattformen, wo häufig das Mindestalter bei 13 Jahren liegt und dann das Nutzungsverhalten anschaue, werden diese Altersgrenzen nicht beachtet." Eine entsprechende Regelung ergebe nur Sinn, wenn sie auch durchgesetzt werde.
Gleichzeitig sei eine Altersgrenze von 16 Jahren zur Nutzung sozialer Medien kaum zu rechtfertigen. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf den Zugang zu Medien - das sei mit einem Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren nicht in Einklang zu bringen.
Mit 16 der Social-Media-Schock?
Croll gibt auch zu bedenken:
Was passiert, wenn eine Person 16 wird und plötzlich mit allem auf einmal konfrontiert wird?
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Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen
Ihre Stiftung plädiert eher dafür, dass junge Menschen in die Welt der sozialen Netzwerke reinwachsen. Dazu gehöre auch, dass Erwachsene die Kinder und Jugendlichen begleiten, mit ihnen gemeinsam Inhalte anschauen und darüber reden.
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Vielfach entstünden Risiken auch dadurch, dass junge Menschen nicht wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie im Netz schlechte Erfahrungen machen - etwa aus Angst, dass die Eltern ihnen als Konsequenz das Smartphone wegnehmen. Dass es aber Schutzmechanismen braucht, ist für Croll unstrittig, etwa um sexuellem Missbrauch im Netz zu verhindern.
Altersgrenze würde in viele Rechte eingreifen
Auch aus juristischer Perspektive gestaltet sich eine Mindestaltersgrenze offenbar schwierig. Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz ist skeptisch:
Eine starre Grenze greift stark in die Rechte aller Beteiligten ein: In das Persönlichkeits- und Informationsrecht der Jugendlichen, in das Erziehungsrecht der Eltern und in die unternehmerische Freiheit der Anbieter.
„
Daniel Heymann, ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Es gebe zwar durchaus Argumente, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, vor allem die psychische Gesundheit der Jugendlichen und Datenschutzaspekte. Man müsse aber immer abwägen, welche Maßnahmen verhältnismäßig sind und ob man das Ziel des Jugendschutzes nicht auch mit anderen Mitteln erreichen könne.
So müssen zum Beispiel nach deutschem Recht schon jetzt die Eltern zustimmen, wenn ihre minderjährigen Kinder ein Konto bei einem sozialen Netzwerk anlegen wollen.
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EU müsste neue Vorschriften beschließen
Viele Fragen aus dem Bereich Internet und Datenschutz sind inzwischen auch nicht mehr im nationalen, sondern im europäischen Recht geregelt - Deutschland könnte neue Vorschriften deshalb nicht alleine aufstellen, sondern sie müssten auf EU-Ebene beschlossen werden.
Beispiele hierfür sind der Digital Services Act (DSA) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ausdrücklich auch dem Jugendschutz dienen sollen. Dafür setzen sie allerdings in erster Linie auf allgemeine Vorgaben für die Plattformen und die Verantwortung der Eltern.
Ein weiteres Problem bei Mindestaltersgrenzen: die Durchsetzung. Schon jetzt sind bestimmte Inhalte im Internet für Minderjährige offiziell nicht zugänglich. Allerdings reicht meistens ein Klick, mit dem man angibt, dass man bereits 18 Jahre alt sei - eine Überprüfung findet nicht statt.
Quelle: dpa
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