Hassposts: Was User dagegen tun können

    FAQ

    Grenzen der Meinungsvielfalt:Hassposts: Was User dagegen tun können

    ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider
    von Christoph Schneider
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    Gewaltverherrlichende Posts und Hass: Immer wieder tauchen verstörende Clips im Netz auf, bei denen man sich fragt: Ist das noch erlaubt oder ist hier eine Grenze überschritten?

    Typical: Hasskommentare
    Hasskommentare und -videos im Netz sind längst keine Seltenheit mehr. (Symbolbild)
    Quelle: picture alliance / dpa

    Nein, überraschend sind Verherrlichungsposts und Hasskommentare im Netz inzwischen nicht mehr. Im Strudel der Meinungsvielfalt werden immer öfter und immer deutlicher juristische Grenzen ausgetestet, ausgereizt und immer wieder auch überschritten.
    Grundgesetzlich garantiert ist die Meinungsfreiheit, die sehr weit reicht. Doch das heißt nicht, dass uneingeschränkt alles, was gesagt und gepostet wird, auch rechtlich erlaubt ist. Die Freiheit endet dort, wo andere in ihren Rechten verletzt werden. Wie kann ich in solchen Fällen dagegen vorgehen und was tun die Plattformen?

    Welche Pflichten haben Plattformbetreiber?

    Die Plattformbetreiber wie Youtube und Tiktok sind nach dem Digital Services Act - DSA - einer EU-Verordnung, verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Es geht um die konkreten Videos, die tatsächlich strafbar sein müssen.
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    Hier steht zum Beispiel die Billigung einer Straftat nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuchs im Raum, bei der eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich ist. Oder es könnte sich um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach Paragraph 111 des Strafgesetzbuchs handeln, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden kann.

    Wie melde ich strafbare Inhalte bei Betreibern?

    Sollten mir als User strafbare Videos auffallen, kann ich dagegen vorgehen. Ich kann diese Clips in den entsprechenden Apps melden - dafür bieten die meisten Plattformen eine solche Funktion an. Bei Tiktok beispielsweise hält man länger das Video gedrückt - dann taucht ein Menüpunkt auf und man kann schriftlich Gründe vorbringen, warum man den Inhalt melden möchte. Zum Beispiel, wenn darin zu Gewalt aufgerufen wird.
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    Ob dann unmittelbar durch die Plattform gehandelt wird, ist damit noch nicht gesagt, aber: Durch den Eintrag wird der Inhalt im System auf jeden Fall geprüft.

    Kann ich mich direkt an die Polizei wenden?

    Eine andere Möglichkeit ist, die strafbaren Inhalte direkt bei der Polizei anzuzeigen. Sehr viele Polizeidienststellen haben mittlerweile digitale Meldestellen eingerichtet, bei denen man auf strafbare Inhalte auch aufmerksam machen kann, ohne persönlich vorsprechen zu müssen.
    Nach dem jüngsten Fall des in Mannheim getöteten 29-jährigen Polizisten Rouven L. durch den abgelehnten afghanischen Asylbewerber Sulaiman A. war am vergangenen Freitag ein Video eines Imams bei Tiktok veröffentlicht worden, in dem er die Tat begrüßte. Das Video wurde inzwischen gelöscht und das LKA Baden-Württemberg hat die Ermittlungen aufgenommen.
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    Und nach den Ermittlungen der Polizei kommen gesonderte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften ins Spiel, die Hate Speech, Beleidigungen und Hetze im Netz konsequent verfolgen.
    Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

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