Außerhalb der Arbeitszeit dürfen Australier abschalten
Neues Gesetz in Australien:Keine Anrufe vom Chef in der Freizeit
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Arbeitnehmer müssen in Australien in ihrer Freizeit für ihre Vorgesetzten nicht erreichbar sein. Ein neues Gesetz gibt ihnen das Recht, ihre Telefone abzuschalten.
Beschäftigte können sich in Australien grundsätzlich weigern, auf Anrufe oder Mails vom Arbeitgeber zu reagieren.
Quelle: imago/PhotoAlto
In Australien müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Freizeit für ihre Chefs nicht erreichbar sein. Nach einem neuen Gesetz sind sie grundsätzlich nicht verpflichtet, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf SMS, Mails oder Anrufe zu reagieren.
Beschäftigte in mittleren und großen Unternehmen können nun ihre Mobiltelefone nach Feierabend ausschalten. Für Angestellte in Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern treten die neuen Regeln erst in einem Jahr in Kraft.
Arbeitnehmer müssen nur in Ausnahmefällen erreichbar sein
Ausnahmen von dieser Vorgabe gelten, wenn das Ignorieren als unangemessen betrachtet werden kann. Dies gilt speziell im Falle eines arbeitsbedingten Notfalls, wie der Sender 9News berichtete.
"Wir möchten sicherstellen, dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen", sagte Premierminister Anthony Albanese in einem Interview mit dem australischen Rundfunksender ABC.
Es ist auch eine Frage der psychischen Gesundheit.
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Anthony Albanese, Premierminister Australien
Es gehe darum, "dass die Menschen von ihrer Arbeit Abstand gewinnen und sich wieder ihrer Familie und ihrem Leben widmen können", begründete der Premierminister das neue Gesetz.
Auch in Deutschland können Arbeitnehmer in der Freizeit abschalten
In Europa gibt es entsprechende Gesetze seit 2017 in Frankreich, seit 2018 in Spanien und seit 2022 in Belgien. In Deutschland müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei klar definierten Arbeitszeiten außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar sein. Es gibt aber Ausnahmen.
Viele Deutsche auch im Urlaub auf Job-Standby
In vielen Unternehmen gibt es zum Beispiel die Rufbereitschaft. Dabei müssen Beschäftigte erreichbar sein und sich bereithalten, um die Arbeit aufzunehmen, entweder von zu Hause aus oder vor Ort. Bei Führungskräften kann eine vertragliche Nebenpflicht zur Erreichbarkeit auch außerhalb der klassischen Arbeitszeit bestehen.
Quelle: dpa
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