Alte Windräder in Schünow: Denkmal oder auf den Müll?

    Schünow in Brandenburg:Alte Windräder: Denkmal oder auf den Müll?

    von Dorte Störmann
    |

    Um Windräder gibt es in Deutschland immer wieder heftige Kontroversen. Auch in Brandenburg - dort sorgen in Schünow zwei schrottreife Windräder für Empörung.

    Die umstrittenen Windräder am Ortsrand von Schünow in Brandenburg
    Die umstrittenen Windräder, Baujahr 1992, am Ortsrand von Schünow in Brandenburg
    Quelle: ZDF

    Schünow, gut 250 Einwohner, ein Ortsteil von Zossen in Brandenburg. Ländliche Ruhe, nur ab und an stört ein Flieger des 40 Kilometer entfernten Hauptstadtflughafens BER. Ansonsten: Pure Landidylle. Bis auf zwei - kaputte - Windkraftanlagen auf einem Acker am Ortsrand. Baujahr 1992, Typ Enercon E-33, 53 Meter Gesamthöhe, 33 Meter Rotor-Durchmesser.
    Im Vergleich zu heutigen Anlagen, die über 200 Meter hoch sind, quasi winzig. Und doch bedeutend: Die maroden Windräder sind Brandenburgs ältester Windpark - und stehen daher seit Ende 2023 unter Denkmalschutz. Was riesige Empörung in Schünow auslöste.

    Ortsvorsteherin: Windräder sind "Schrott"

    "Wir konnten das kaum glauben. Die Windräder sind in der Landschaft ein Fremdkörper", sagt Ortsvorsteherin Regina Pankrath, die gerade mit einigen Bürgern auf dem Acker am Ortsrand steht.

    Sie sind Schrott und bringen keinen ersichtlichen Sinn.

    Regina Pankrath, Ortsvorsteherin

    Sie alle glauben: Alles nur ein Trick der Besitzer der Windräder, um Geld für den Abriss zu sparen - denn er würde wohl mehr als 20.000 Euro kosten. "Nur der, dem die Windräder gehören, hat was davon - und niemand sonst," so Pankrath.
    Landschaft mit Windrädern
    Wo der Rotmilan brütet, sind Windkraftprojekte chancenlos. Und selbst wenn es ihn in einer Gegend mal nicht gibt, ist es das Auerhuhn, der das Aufstellen von Windrädern erschwert. 05.03.2024 | 9:42 min
    Der "Schrott" könnte bei Sturm durch herabstürzende Teile vielmehr zur Gefahr werden. Und am schlimmsten sei: Niemand vom Landesdenkmalamt habe mal die Schünower selbst befragt, was sie denn davon halten, die Windräder unter Denkmalschutz zu stellen.

    Verein verteidigt Erhalt der Windräder

    Doch die Windräder haben auch große Fans: Den eigens zu ihrem Erhalt gegründeten Verein Windkraft Arche, der derzeit sieben Mitglieder hat: Windkraftexperten und eine der Besitzerinnen der beiden Windräder.
    "Die Windräder waren ein wesentlicher technologischer Sprung damals, man kann sich das so vorstellen wie von einer Bockwindmühle zu einer modernen Mehlfabrik", schwärmt Gründungsmitglied Christian Busse.

    Hier geht es darum, ein Stück Technologiegeschichte zu erhalten.

    Christian Busse, Verein Windkraft Arche

    Auf dem Bild sind Winkrafträder zu sehen.
    Schleswig-Holstein geht voran beim Ausbau der Windkraft. Windräder dürfen jetzt höher werden und außerdem mehr Fläche bebaut werden.23.01.2024 | 2:03 min
    Die Erbengemeinschaft der Windräder hätte sich an ihn gewendet - Busses Firma entwickelt Konzepte zum Weiterbetrieb alter Windanlagen. Resultat: Vereinsgründung und der Tipp ans Landesdenkmalamt. Das Amt kam nach strenger Prüfung auch deswegen zum Schluss "schutzwürdig", weil der Verein versprach, dass er sich um Erhalt und Sicherheit der Windräder kümmern werde. Mehr noch: Er werde sie gar wieder zu Anschauungszwecken in Betrieb nehmen.
    Vor dem Tag graust den Schünowern schon jetzt. Das nächste Haus ist nur 260 Meter entfernt, beim Bau 1992 galten noch keine strengen Abstandsregeln. Die Schünowerin Heike Davideit kennt die Windräder aus der Zeit, als sie noch liefen: "Ich konnte nachts gar nicht schlafen. Das machte immer tschu-tschu - das beeinträchtigt einen wirklich."

    Landesamt: Bürgerbefragung bei kleiner Anlage keine Pflicht

    Doch all die Sorgen helfen nichts. Denn um Lautstärke oder Schönheit gehe es nicht, so Viviane Taubert vom Landesamt für Denkmalschutz Brandenburg. Grundsätzlich könne in ganz Deutschland für jede bauliche Anlage - auch für weitere Windräder - Denkmalschutz gewährt werden, denn: "Wir stellen bauliche Anlagen dann unter Schutz, wenn sie gewissen Kriterien Stand halten - etwa architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche und im Fall von Schünow eben technische."Ü
    Im Übrigen habe man die üblichen Wege eingehalten - etwa die Eigentümer kontaktiert, so Taubert. Die Bürger zu befragen, sei bei so einer kleinen Anlage dagegen keine Pflicht. Und: "Abrisskosten werden dadurch auch nicht gespart. Denn der Verein hat sich verpflichtet, die Sicherheit zu gewährleisten, die haben jetzt Unterhaltskosten."
    Doch was ist, wenn der Verein sich auflöst oder das Geld ausgeht? "Dann wären wieder die Eigentümer des Windräder zuständig", versichert das Landesdenkmalamt.

    Mehr zur Windkraft