Shapira-Prozess: Angeklagter bestreitet antisemitisches Motiv

Shapira-Prozess in Berlin:Angeklagter bestreitet antisemitisches Motiv

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Lahav Shapira wurde letztes Jahr von einem Kommilitonen schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft stuft die Gewalttat als antisemitisch ein. Der Angeklagte bestreitet dies.

 Der Angeklagte steht mit seinem Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli (l) beim Prozess wegen einer Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Kriminalgericht Moabit.
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Der Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira hat weit über Berlin hinaus Empörung ausgelöst - mehr als ein Jahr später begegnen sich Opfer und Täter vor Gericht wieder.
Der Angeklagte räumte am ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht Tiergarten seinen Angriff weitgehend ein. Der angeklagte Ex-Kommilitone gestand die Gewalt, bat um Vergebung und bot Shapira Schmerzensgeld an. Den Vorwurf eines antisemitischen Motivs für die Tat wies der 24-Jährige zurück.
Im Februar 2024 soll der Angeklagte Shapira attackiert und so schwer verletzt haben, dass er ins Krankenhaus musste. Ihm wird nun gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass antisemitische Motive der Grund für den Angriff auf Shapira waren. Aus ihrer Sicht steht die Tat im Kontext mit der aufgeheizten Stimmung an der Freien Universität (FU) nach dem Terroranschlag der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
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Angeklagter: "Es tut mir sehr leid"

Der Angeklagte bestreitet das. "Es tut mir sehr leid", sagte der 24-Jährige zum Prozessauftakt. Der Vorfall belaste ihn. "Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen."
Angeklagter und Opfer waren sich im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet, wie der 24-Jährige vor Gericht angab. Als Shapira das Lokal verlassen habe, sei er ihm gefolgt. Nach Angaben des Angeklagten hielt er Shapira dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe von Studierenden der FU vor und dass dieser propalästinensische Plakate an der FU abgerissen habe.
Laut Anklage wurde der jüdische Student daraufhin von seinem früheren Kommilitonen mit der Faust niedergeschlagen. Als er blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht. Der 32-Jährige erlitt dabei eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung.
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Staatsanwaltschaft: Tat antisemitisch movitiviert

Das Motiv dürfte für das Strafmaß entscheidend sein: Staatsanwalt Tim Kaufmann ist davon überzeugt, dass der Angriff auf Shapira antisemitisch war. Dies ergebe sich aus den Ermittlungen. "Vermischt wurde einerseits die Perspektive des Nebenklägers auf den Konflikt und andererseits seine Religion - diese Gemengelage machte ihn zum Opfer einer Straftat", sagte er am Rande des Verfahrens.
Nach erster Einschätzung des Richters sei aus seiner Sicht eine Bewährungsstrafe bei einem antisemitischen Motiv auch aus "generalpräventiven Gesichtspunkten" kaum denkbar, so der Richter.
Für den Prozess hat das Gericht zunächst zwei Tage eingeplant. Ein Urteil könnte am 17. April gesprochen werden.

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Quelle: dpa

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Quelle: dpa

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