Horrorhaus von Höxter:Haftstrafen für Angeklagte
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Im Prozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu Freiheitsstrafen von 11 und 13 Jahren verurteilt worden.
Im Prozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu Freiheitsstrafen von 11 und 13 Jahren verurteilt worden.