Urteil des Bundesarbeitsgerichts
von B. Franke / C. Deker / T. Pölitz
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Das Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, dass ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Dies hat Folgen für Pflegebedürftige.
Das Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, dass ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Dies hat Folgen für Pflegebedürftige.