Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

    Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

    von Birgit Franke
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    Vertreter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts kommen in den Verhandlungssaal. Sie tragen rote Roben.
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    Nach jahrelangem Streit um den Solidaritätszuschlag, beurteilte das Bundesverfassungsgericht den Zuschlag auch in seiner jetzigen Form als verfassungsgemäß.