BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

von Schneider, C. / Henrich, J.
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, (l-r) Ines Härtel, Stephan Harbarth (Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, verkündet das Urteil zum «Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen».

Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das 2017 reformierte Bundeskriminalamt-Gesetz ermöglichte demnach eine zu weitgehende Überwachung von Kontaktpersonen.