Ärztin zu Geldstrafe verurteilt
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Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Homepage über gesetzliche Voraussetzungen und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert. Das Gericht wertete das als unerlaubte Abtreibungswerbung – und verurteilte sie zu 6000,- Euro Geldstrafe.