BGH-Urteil zu Eigentümerbeschlüssen
von Birgit Franke
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Eigentümergemeinschaften haben bei der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen einen Spielraum – das entschied heute der Bundesgerichtshof. So ist eine einseitige Belastung derer, die von der Reparatur profitieren, rechtens.