AfD klagt gegen Verfassungsschutz
von Ann-Kathrin Jeske
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Weil der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall überwachen darf, hat die AfD gegen das Urteil Berufung eingelegt. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das rechtens ist.
Weil der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall überwachen darf, hat die AfD gegen das Urteil Berufung eingelegt. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das rechtens ist.