AfD-Klage gegen Merkel
von Birgit Franke
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Laut Bundesverfassungsgericht hat Angela Merkel als Kanzlerin die Rechte der AfD verletzt - mit ihrer Äußerung zur Wahl des FDP-Abgeordneten Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten.
Laut Bundesverfassungsgericht hat Angela Merkel als Kanzlerin die Rechte der AfD verletzt - mit ihrer Äußerung zur Wahl des FDP-Abgeordneten Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten.