Europa-Wahl einfach erklärt:Wie läuft die EU-Wahl ab?
Alle 5 Jahre stimmen die Menschen in Europa darüber ab, wer ihre Interessen vertreten soll. So können Sie bei der Wahl mitmachen: Alle Informationen auf einen Blick.
Das ist ein Sonntag.
Wer darf alles wählen?
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
- Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
- Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Oder: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen EU-Land.
- Sie sind an Ihrem Wohn-Ort als Wähler eingetragen.
Die Wahl-Benachrichtigung
Das ist eine Einladung zur Wahl.
Haben Sie keine Post bekommen?
Dann rufen Sie bei Ihrer Gemeinde an.
Dort ist das Wahl-Amt.
- Wann können Sie wählen? Zwischen 8 und 18 Uhr.
- Wo können Sie wählen? Den Ort nennt man Wahl-Lokal oder Wahl-Raum. Das ist zum Beispiel eine Schule in der Nähe von Ihrem Wohnort.
- Ist der Wahl-Raum barrierefrei? Barrierefrei bedeutet: Der Zugang ist auch mit Rollstuhl oder Rollator möglich.
Wählen im Wahl-Raum
oder Reise-Pass mitbringen.
Bringen Sie auch Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Im Wahl-Raum sitzen Wahl-Helfer.
Sie helfen Ihnen bei allen Fragen zur Wahl.
- Zeigen Sie Ihren Ausweis vor.
- Wenn Sie als Wähler eingetragen sind, bekommen Sie einen Stimm-Zettel. Auf dem Stimm-Zettel stehen alle Parteien, die Sie wählen können.
- Gehen Sie allein in eine Wahl-Kabine. Das ist oft ein Tisch mit Wänden drum herum. Denn: Die Wahl ist geheim. Niemand darf sehen, wen Sie wählen.
- Kreuzen Sie auf dem Stimm-Zettel die Partei an, die Sie wählen möchten. Sie dürfen nur 1 Kreuz machen. Wenn Sie mehrere Kreuze machen, zählt Ihre Stimme nicht.
- Falten Sie den Zettel mit der Schrift nach innen zusammen.
- Verlassen Sie mit dem Zettel die Wahl-Kabine.
- Stecken Sie den Zettel in die Wahl-Urne. In diese Kiste kommen alle Stimm-Zettel.
Andere Möglichkeiten zu wählen
- weil er nicht barrierefrei ist
- oder Sie an dem Tag keine Zeit zum Wählen haben?
Der Wahl-Schein
ist auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung.
Oder auf der Internet-Seite Ihrer Gemeinde.
Sie können sich von einem anderen Menschen beim Ausfüllen helfen lassen.
Den Wahl-Schein bekommen Sie später von Ihrer Gemeinde.
Der Wahl-Schein ist nicht der Stimm-Zettel.
Mit dem Wahl-Schein können Sie zum Beispiel in einem anderen Wahl-Raum wählen.
Den Wahl-Schein brauchen Sie auch, wenn Sie per Post wählen wollen.
Das nennt man: Brief-Wahl.
Brief-Wahl: Wählen per Post
- 1 Wahl-Schein
- 1 Stimm-Zettel
- 1 weißer Umschlag für den Stimm-Zettel
- 1 roter Umschlag mit dem Namen "Wahl-Brief": Hier kommen der Wahl-Schein und der weiße Umschlag mit dem ausgefüllten Stimm-Zettel hinein.
- 1 Merk-Blatt mit allen wichtigen Schritten
- Sie schicken den Wahl-Brief mit der Post. Dafür brauchen Sie keine Brief-Marke. Sie müssen den Wahl-Brief bis zum 5. Juni 2024 abschicken.
- Sie geben den Wahl-Brief im Wahl-Amt Ihrer Gemeinde ab. Das müssen Sie tun bis zum 9. Juni 2024 um 18 Uhr.
Wichtige Worte sind fett.
Lange Worte sind mit einem Binde-Strich getrennt.
In den Texten gibt es nur die männliche Form.
Also zum Beispiel: die Wähler.
Und nicht: die Wählerinnen und Wähler.
Gemeint sind damit aber alle Menschen.
Das Ziel: Der Text soll leicht zu lesen sein.