Kiffen ab April legal - Bundesrat billigt Lauterbachs Cannabis-Gesetz
Viele Augen waren heute auf den Bundesrat gerichtet: Denn mit der Entkriminalisierung von Cannabis stand eines der wichtigsten Projekte der Ampel-Koalition auf der Tagesordnung: Die Länder stimmten über die Teillegalisierung der Droge ab. Ergebnis: Lauterbachs Gesetz kann wie geplant kommen. Kiffen wird damit ab April legal – zumindest teilweise.
Scharfe Debatte ging Entscheidung voraus
Vor der Abstimmung warnten Vertreterinnen und Vertreter der Länder teils eindringlich vor den Folgen: Sachsen-Anhalts Ministerpräsident CDU-Ministerpräsident Haseloff befürchtet beispielsweise mehr Verkehrstote, sein Partei- und Amtskollege Kretschmer aus Sachsen bezeichnete das Gesetz als "demokratieschädlich" und rief dazu auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die bayerische CSU-Staatsministerin für Gesundheit, Gerlach, bemängelte die geringe Zeit zur Umsetzung des Gesetzes.
Lauterbach verteidigt Gesetz
Bundesgesundheitsminister Lauterbach wehrte sich mit deutlichen Worten gegen die Vorwürfe. Direkt vor der Abstimmung bezeichnete er das Gesetz als Chance, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen. Er verwies auf Kanada, wo es durch die Legalisierung gelungen sei, den Schwarzmarkt deutlich einzudämmen.
Neuregelungen werden nach 18 Monaten evaluiert
Die Neureglungen zu Besitzmengen würden nach 18 Monaten evaluiert werden. Die geplanten Amnestiereglungen für in Zusammenhang mit Cannabis straffällig gewordene Personen seien der beste Weg – auch nach Einschätzung von Bundesjustizminister Buschmann, so Lauterbach.
Was das Cannabis-Gesetz vorsieht
Wie verlief die Debatte im Bundesrat? Was gilt ab dem 1. April? Und worauf müssen sich Cannabisbefürworter- und Gegner jetzt einstellen? ZDFheute live zeigt die Abstimmung im Bundesrat, ordnet das Ergebnis mit ZDF-Hauptstadtkorrespondent Dominik Rzepka ein und beantwortet Eure Fragen.
Das Cannabis-Gesetz
Die Legalisierungspläne sehen vor, dass im öffentlichen Raum der Besitz von 25 Gramm Cannabis straffrei bleiben soll. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
Wie Cannabis auf unseren Körper wirkt
Cannabis-Clubs sollen Abgabemenge regeln
Die sogenannten Cannabis-Clubs dürfen den Plänen zufolge maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren bekommen höchstens 30 Gramm pro Monat.
Das Gesetz ist bereits stark abgeschwächt – ursprünglich sahen die Koalitionspläne eine bundesweite Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften vor. Es sollte auch Pilotprojekte in Apotheken geben. Damit reagierte Lauterbach auch auf Warnungen aus der Suchtforschung.
Mit Material von AFP, dpa und epd.
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