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Wirtschaften auf islamisch

Regeln sollen vor Wucher schützen

Euro-Banknoten

Das so genannte "Islamic Banking" folgt den Regeln des Islam und beachtet zum Beispiel das Zinsverbot. Aber gibt es dieses strenge Zinsverbot im Koran? Nazan Gökdemir über islamkonforme Bankgeschäfte.

Datum:
11.04.2014
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Das Streben nach wirtschaftlichem Erfolg wird im Islam positiv gesehen. Nicht nur, dass der Prophet Mohammed aus einer Kaufmannsgesellschaft stammte - dem Menschen als Stellvertreter Gottes stehen die Reichtümer der Erde zur Verfügung. Jedoch sollten die materiellen Erwägungen des Wirtschaftslebens auf einer gesunden religiösen und moralischen Basis stehen.

Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg ist die menschliche Arbeit. Der Koran bejaht das Privateigentum an Grund und Boden, an materiellen und an menschlichen Produktionsmitteln. Auch Lohnarbeit mit abhängig Beschäftigten gehört dazu.

Eigentum und wohltätiges Handeln

Wirtschaftliche Aktivitäten, die auf Gewinn gerichtet sind und Erfolg haben, gelten nach dieser Auffassung als ein gottgefälliges Werk. Doch das Menschenbild des Islam sieht jede menschliche Tätigkeit dann als "Gottesdienst", sofern sie von aufrichtiger Absicht geleitet wird. Die Menschen werden im Koran aufgefordert, richtig zu handeln und Gutes zu tun. Dafür werden Lohn oder gegebenenfalls auch Strafen im Jenseits in Aussicht gestellt. Alles, was auf Erden existiert, gehört Gott. Der Einzelne und die Gemeinschaft besitzen zwar ein Nutzungsrecht, sind jedoch gleichzeitig Treuhänder des göttlichen Besitzes auf Erden. Rechtmäßig erworbener Privatbesitz wird im Allgemeinen anerkannt und gilt als schützenswert. Unternehmergeist und produktive Arbeit gelten als Voraussetzungen des gesellschaftlichen Wohlergehens. Der Mensch soll nicht in Armut leben, doch sollte er immer einen Teil seines Vermögens auch Bedürftigen zukommen lassen und für wohltätige Zwecke spenden. Eigentum verpflichtet also. An Bedürftige Almosen abzugeben gilt Muslimen allgemein als wohltätiges Handeln.

"Und verrichtet das Gebet und zahlet die Zakat und beugt euch mit denen, die sich beugen." (Sure 2,43) Eine bestimmte Form der Armensteuer (Zakat) ist darüber hinaus rechtlich vorgeschrieben und gilt als eine der fünf Säulen im Islam. Besitz anzuhäufen gilt dann als verwerflich, wenn er durch Ausbeutung oder Verschwendung angehäuft und nicht durch eigene ehrliche Arbeit erworben wurde. Außerdem hat Eigentum und Besitz auch immer eine soziale Komponente. Daher ist eine Gewinnbeteiligung an Geschäften verboten, die zu sozialen Konflikten und Ungleichheiten führen könnten.

Verbot von Zins und Spekulation

Die heutige Wirtschaft und das Weltwirtschaftssystem sind untrennbar mit dem Zinswesen verknüpft. Das auffälligste Instrument, das der Islam zu den international üblichen Formen des Wirtschaftslebens anbietet, ist ein rigoroses Zinsverbot: Im Koran gilt der Handel zwar als erlaubt, Zins und Wucher hingegen als verboten. Auch Geldverleih gegen Zinsen ist untersagt. Im Koran heißt es dazu: "Während Allah den Handel erlaubt, aber das Zinsnehmen untersagt hat..." (Sure 2, 275). Zinsen also, wie man sie von normalen Banken kennt, werden im Koran als Riba, Wucher, bezeichnet.

Ein weiterer wesentlicher Grundsatz "islamischer Wirtschaftsordnung" ist der Verzicht darauf, Waren oder Geld zurückzuhalten oder anzusammeln, um damit Preise zu beeinflussen und auf diesem Wege Gewinn zu machen. "Und denen, die Gold und Silber horten und es nicht auf Allahs Weg ausgeben, verkünde ihnen schmerzliche Strafen..." (Sure 9,34). Es hat immer wieder Diskussionen darüber gegeben, ob das Wort "Riba" mit Wucher wiedergegeben muss und ein geringer Zinssatz erlaubt wäre, doch in der Realität hat sich am Zinsverbot wenig geändert, wenn es auch Anpassungen an wirtschaftliche Veränderungen gegeben hat. So sah eine Lösung vor, dass Sparer statt der Zinsen einen Gewinnanteil erhalten und so eine Art stille Gesellschaft entsteht zwischen den Sparern und der Bank. Auch Wetten, Glücksspiel und Spekulationsgeschäfte sind den Muslimen verboten. Gewerbetreibende sind angehalten, nicht zu betrügen und ihren Arbeitnehmern einen gerechten Lohn zu entrichten.

Zukunftsmodell des Zinsverbotes

Zeitgenössische Juristen versuchen inzwischen, den Sinn des Zinsverbotes neu zu erforschen und den Verhältnissen der Zeit anzupassen. Seit dem Jahr 2000 bietet die Universität Durham im Nordosten Englands den Studiengang "Islamische Finanzwirtschaft" an. Die Finanzwirtschaft ihrerseits hat bereits auf die Bedürfnisse traditionell denkender Muslime reagiert. So bieten Schweizer Banken islamische Aktienfonds zur Geldanlage an, bei denen Geschäfte mit Glücksspiel, Alkohol, verzinslichem Kredit, Versicherungen oder religiös illegitimer Sexualität ausgeschlossen sind. Die Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern wieder direkt investiert. Ein islamisches Bankensystem, das ohne Zinsen arbeitet, so Beobachter, könnte jedoch nur durch Zuschüsse von privater und staatlicher Seite existieren.

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