Als erstem muslimischen Verband in Deutschland ist es der Ahmadiyya-Muslim-Jamaat in Hessen gelungen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Damit sei die islamische Religionsgemeinschaft im gesamten Bundesgebiet ebenso wie die großen christlichen Kirchen rechtsfähig, sagte die stellvertretende Pressesprecherin des hessischen Kultusministeriums, Eva Dubisch. Die mit dem Körperschaftsstatus verbundenen hoheitlichen Befugnisse seien jedoch auf Hessen beschränkt und müssten für jedes Bundesland eigens beantragt werden
Die Ahmadiyya-Muslim-Jamaat ist damit die erste islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland, die den Körperschaftsstatus erhält. Viele Islam-Verbände bundesweit bemühen sich um diesen Status seit Jahren vergebens.Zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Hessen im kommenden Schuljahr an zunächst 27 Grundschulen ist die Ahmadiyya neben der Türkisch- Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) Partner des Landes.
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Religionsgemeinschaften kann auf Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten" (Weimarer Verfassung Art. 137,5 in Verbindung mit dem Grundgesetz Art. 140). Mit dem Status verbinden sich unter anderem die Rechte, einen Beamtendienst zu schaffen, Gesetze für die eigene Organisation zu erlassen oder Steuern von den Mitgliedern zu erheben und über das Finanzamt einziehen zu lassen.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) erkennt in der Ahmadiyya-Gemeinschaft fundamentale Unterschiede zum Islam und bezeichnet sie in einer Pressemitteilung als "eine eigenständige Religionsgemeinschaft mit muslimischen Elementen." Auf die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechtes wartet der im KRM organisierte Islam schon lange: "Zwei der dem KRM angehörigen Dachverbände – der VIKZ und der Islamrat – haben als Religionsgemeinschaften die Anerkennung auf Körperschaft im letzten Jahrhundert bereits beantragt."