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Hilfe bei drohender Zwangsheirat

Das neue Gesetz der Bundesregierung

Das Thema Integration dominiert in diesen Tagen die Medien. In der vergangenen Woche ging es nun der Zwangsehe an den Kragen: Ein neues Gesetz soll in Zukunft helfen, wenn junge Menschen zum Heiraten gezwungen werden.

Zwangsehe war schon immer strafbar

"Zwangsheirat ist in Deutschland mittlerweile ein ernstzunehmendes Problem", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière letzte Woche. Das Land wolle nun mit dem neuen Gesetz zeigen, dass es Zwangsveheiratung ächtet. Insbesondere Mädchen und junge Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren aus Familien mit Migrationshintergrund sind von Zwangsehen betroffen. Dabei beschränkt sich die Problematik aber nicht allein auf den islamischen Kulturkreis und auch nicht auf Frauen allein. Auch Männer sind Opfer von Zwangsehen. Bislang wurde die Zwangsehe als besonders schwere Form der Nötigung angesehen. Nicht selten gehen mit ihr auch Vergewaltigungen durch den Ehepartner einher. Beides ist nach deutschem Recht schon lange strafbar. Jetzt soll Zwangsverheiratung aber als eigene Straftat behandelt werden. Das beschloss das Kabinett am vergangenen Mittwoch. Das Ziel des Gesetzesentwurfes: Die juristische Verfolgung soll damit eindeutiger werden. Die Strafe dagegen bleibt gleich: Wer seine Kinder in eine Ehe zwingt, kann bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.

Der freie Wille ist entscheidend

Wie viele Menschen tatsächlich in einer Zwangsehe leben oder davon bedroht sind, ist schwer zu sagen, denn das eigentliche Problem ist die Beweisbarkeit einer Zwangsehe. Zudem muss sie von der arrangierten Ehe unterschieden werden: In dieser suchen zwar die Eltern den Ehepartner aus, die Kinder können aber entscheiden, ob sie mit der Wahl einverstanden sind.


Zwangsheirat hingegen ist eine Ehe, die zumindest einer der Partner nicht freiwillig eingeht. Freiwillig heißt in diesem Fall "unter freiem Willen" - wer also unter Druck gesetzt oder erpresst wird, wird zwangsverheiratet. Wer aber erst einmal unter Zwang geheiratet hat, lässt sich meist auch weiter unter Druck setzen, Stillschweigen darüber zu bewahren. Zudem hindert oft auch die Scham Betroffene daran, sich an Behörden oder Hilfsorganisationen zu wenden.

Kritik von allen Seiten

Und deswegen hagelt es Kritik: Der Kabinettsbeschluss wird von vielen Seiten angegriffen. Als "kosmetische Gesetzgebung" bezeichnete Volker Beck von den Grünen den Entschluss des Kabinetts, denn "Zwangsheirat ist heute schon strafbar". Auch der Zentralrat der Muslime ist mit dem Gesetzentwurf nicht zufrieden. "Die bestehenden Regelungen und auch unser Strafrecht reichen vollkommen aus, um Zwangsehen zu ahnden", sagte Generalsekretärin Nurhan Soykan dem "Hamburger Abendblatt".

Zwangsheirat soll bald geahndet werdenAber sie hat auch noch einen anderen Kritikpunkt: Da Zwangsehen meistens in muslimischen Familien ein Problem seien, fragt sie sich, warum der Zentralrat nicht an dem Gesetzesentwurf beteiligt worden sei. "Es wäre sinnvoll gewesen, bei der Bekämpfung von Zwangsehen sich an einen Tisch mit den Muslimen zu setzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen."

Opferschutz soll verbessert werden

Mit dem neuen Gesetz soll auch der Opferschutz verbessert werden. Wer zwangsweise ins Ausland verheiratet wurde, hat zwar schon länger das Recht, nach Deutschland zurückzukehren. Bislang erlosch es allerdings nach sechs Monaten, jetzt wird es auf zehn Jahre angehoben. Die Betroffenen müssen allerdings vor der Eheschließung im Ausland mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben und sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Damit will die Bundesregierung beispielsweise jungen Mädchen helfen, die in Deutschland aufwachsen und im Urlaub in eine Ehe gezwungen wurden.

Viele Seiten kritisieren jedoch, der Opferschutz sei auch damit nicht ausreichend. Wer aus einer Zwangsehe ausbrechen möchte oder von einer Zwangsheirat bedroht ist, kann sich zwar bereits Hilfe suchen. Beratungs- und Schutzangebote müssten aber unbedingt ausgebaut und finanziell abgesichert werden.

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