Die jüngsten Kindermorde in Wunsiedel und Freudenberg, begangen von Kindern, haben eine Debatte über die Strafmündigkeit in Deutschland ausgelöst. Denn aktuell drohen den mutmaßlichen Täterinnen und Tätern keine Strafen. Zum Zeitpunkt der Tat waren sie noch keine 14 Jahre alt und gelten somit als schuldunfähig. Darüber hinaus zeigen aktuelle Zahlen einen Anstieg der Kinderkriminalität, auch die Gewaltkriminalität stieg.
Nach 100 Jahren Zeit für Änderung?
Ist es also an der Zeit, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit zu senken? Sie wurde vor 100 Jahren willkürlich gezogen. In anderen Ländern greift die Strafmündigkeit früher: in den Niederlanden, Ungarn oder Irland ab 12, in England und der Schweiz sogar bereits ab 10 Jahren. Auch die Union forderte 2020, Kinder einzelfallgerecht je nach Einsichtsfähigkeit und Schwere der Tat zu sanktionieren.
13 Fragen mit den Gästen: : Burkhard Benecken, Strafverteidiger; Carsten Stahl, Gewaltpräventionsberater; Jessica Riedrich, ehemalige Inhaftierte; Katja Fritsche, Leiterin der JVA Adelsheim; Mashood Khan, Rapper und Sozialpädagoge; Jan Oude-Aost, Kinder- und Jugendtherapeut
Host Salwa Houmsi versucht, die Kontrahent*innen aufeinander zu zu bewegen. Können sie sich auf die goldene Mitte einigen?