„Bei den unter 6-Jährigen besteht die Aufgabe des Jugendmedienschutzes in erster Linie darin, sie bei der Mediennutzung vor für sie ungeeigneten Inhalten zu bewahren (siehe § 5 JMStV). Hierfür brauchen die Kleinsten geschützte Medienräume, in denen sie sich sicher und werbefrei bewegen können.
Einen solchen Raum bietet das ZDFchen-Angebot: Hier finden Eltern auf einen Blick digitale Angebote, die kleine Kinder altersgerecht und spielerisch an Bewegtbilder heranführen, ohne sie zu überfordern.
Gleichzeitig wird mit der Einführung von „ZDFchen“ auf zdftivi.de eine klare Einteilung des digitalen Kinderangebots nach den bekannten Altersstufen erreicht: So richtet sich „ZDFchen“ an die bis 6-Jährigen, während die sonstigen Inhalte von zdftivi.de für Kinder ab sechs Jahren bestimmt sind.“