Ab jetzt gilt ein neues Gesetz: das Selbstbestimmungsgesetz! Dadurch soll es in Zukunft einfacher werden, bei Behörden sein Geschlecht und den Namen ändern zu lassen. Bislang war so ein Vorgang ziemlich kompliziert. Man brauchte eine Ärztin oder einen Arzt, die ihnen bestätigt, dass das stimmt. Oft dauerte alles sehr lange, war teuer und fühlte sich für viele Betroffene nicht gut an und sie mussten viele unangenehme Fragen über sich ergehen lassen.
Was sich mit dem neuen Gesetz ändert
Mit dem neuen Gesetz soll das viel einfacher und schneller gehen. Ab jetzt reicht es, wenn jemand eine Erklärung abgibt, Name und Geschlecht ändern zu wollen. Dann dauert es nur noch drei Monate, bis der Eintrag geändert wird - in dieser Zeit kann die Entscheidung noch widerrufen werden. Sind die drei Monate vorbei, dauert es ein Jahr bis man eine neue Änderung machen lassen kann.
Betroffene sagen: Jeder Mensch weiß selbst am besten, ob er ein Mann ist, eine Frau oder beides nicht passt. Deshalb sollte jeder Mensch das ab einem bestimmten Alter selbst bestimmen dürfen. Mit dem Gesetz kann jeder Mensch über 18 Jahre die Geschlechtsidentität im Pass frei wählen und sich zwischen den Bezeichnungen "männlich", "weiblich", "divers" oder "ohne Angabe" entscheiden. Dabei spielt es keine Rolle, warum man das ändern möchte.
... und was ist mit unter-18-Jährigen?
Auch Menschen, die noch nicht volljährig sind, aber das 14. Lebensjahr vollendet haben, können eine Erklärung zur Geschlechts- und Namensänderung abgeben. Allerdings müssen die Eltern zustimmen. Wenn es dabei Streit gibt, kann ein Familiengericht entscheiden. Bei Menschen unter 14 Jahren können nur die Eltern die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen.
Diesen Text haben Meike und die Kinder-dpa geschrieben.