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Fünf-Prozent-Hürde
Jede Partei braucht viele Stimmen
Es gibt eine Ausnahme: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen, sogenannte Direktmandate, bekommt, darf sie Politikerinnen und Politiker in den Bundestag schicken. Das gilt auch dann, wenn die Partei insgesamt weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält.