Fotos von Kunstwerken
- Wichtige Regel (1/8)
Eine Grundregel ist: Fotos von modernen Gemälden darf man meist nicht einfach so veröffentlichen. Solange nämlich der Urheber noch lebt – so wie in diesem Falle der Maler Gerhard Richter – unterliegen seine Werke dem Urheberrecht. Dann dürfen keine Fotos davon gepostet werden.
- Alte Kunstwerke sind unproblematisch (2/8)
Bei Fotos von besonders alten Gemälden, wie zum Beispiel von der "Mona Lisa", ist das anders. Die darf man oft veröffentlichen – wenn der Urheber schon seit mehr als 70 Jahren tot ist. Der Urheber der "Mona Lisa", Leonardo da Vinci, ist vor 500 Jahren gestorben. Sein Urheberrecht ist inzwischen also erloschen.
- Dauerhafte Kunst (3/8)
Fotos vom Brandenburger Tor in Berlin kann man ohne Probleme veröffentlichen. Denn das ist ein dauerhaft stehendes Bauwerk - also so etwas wie ein Kunstwerk - im öffentlichen Raum.
- Mauerkunst in Berlin (4/8)
Auch Fotos von den Zeichnungen und Bildern auf der Berliner Mauer kann man veröffentlichen. Denn auch diese sind dauerhaft, also für lange Zeit, im öffentlichen Raum zu sehen.
- Nur kurzzeitig zu sehen (5/8)
Anders ist das, wenn Kunstwerke nur kurzzeitig im öffentlichen Raum zu sehen sind, wie auf diesem Streetart-Festival in Wilhelmshaven. Dann sind die Zeichnungen urheberrechtlich geschützt und Fotos davon dürfen nicht einfach veröffentlicht werden.
- Tag und Nacht (6/8)
Ein verrücktes Beispiel ist der Eiffelturm in Paris. Fotos, die man tagsüber davon gemacht hat, kann man zwar ohne Probleme veröffentlichen …
- Tag und Nacht (7/8)
… doch ganz anders sieht das nachts aus: denn die Leucht-Show vom Künstler Pierre Bideau ist urheberrechtlich geschützt. Und davon darf man nicht einfach so Fotos veröffentlichen!
- Kompliziert? (8/8)
Puh, ganz schön schwierig! Wenn ihr euch unsicher seid: Für sich selbst Fotos machen ist fast immer erlaubt. Wenn ihr sie dann nicht veröffentlicht, beziehungsweise postet, seid ihr eigentlich immer auf der sicheren Seite.