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Falsche Gnade? Justizversagen in der Wendezeit

Der Mauerfall bringt für politische Gefangene der DDR die Freiheit. Doch in den Wirren der Wendezeit kommen auch Gewalttäter frei. Ein fataler Fehler, denn manche werden rückfällig.

Videolänge:
59 min
Datum:
08.10.2020
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 21.07.2024

Die Justiz- und Strafsysteme von BRD und DDR müssen für die Wiedervereinigung aneinander angepasst werden. In kürzester Zeit entscheiden die Verantwortlichen: Wer ist zu Unrecht verurteilt worden? Welche Urteile müssen neu bewertet werden, und wer kommt frei?

Elf Monate liegen zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung. Die Politik steht vor einem gewaltigen Berg an Arbeit und unter einem enormen Druck, dem Ruf nach Freiheit nachzukommen. Mit der friedlichen Revolution im Oktober 1989 kommen in einer ersten Amnestie Tausende politische Gefangene aus den DDR-Gefängnissen frei. Doch es folgen auch Gewalttäter, die von den Straferlassen profitieren. Mithilfe von individuellen Begnadigungen, weiteren Amnestien oder neu bewerteten Urteilen können auch diese Täter ihr Leben im wiedervereinigten Deutschland in Freiheit beginnen.

Freigekommen und rückfällig

Herbert M. ist einer dieser Täter, die freikommen und dann rückfällig werden. Nachdem er bereits in der DDR zwei Menschen getötet hat, tötet er in der Silvesternacht 1991/1992 wieder. Diesmal fallen ihm zwei junge Schwestern zum Opfer, auf die er eigentlich aufpassen sollte.

Stephan Harbort, Profiler und Experte für Serienmörder, beschreibt den Tätertypus als "Wendemörder". Gründe für ihre Rückfälle nach der Wiedervereinigung sieht er zum einen in ihrer stark abnormen Persönlichkeit, die nicht therapiert wurde. "Auf der anderen Seite geraten gerade diese Menschen in gesellschaftliche Verhältnisse, die sie nicht kennen und im Grunde genommen auch ablehnen, und das kann nicht gut gehen."

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