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Auftrag Gerechtigkeit

Wie viel Macht hat das Bundesverfassungsgericht?

Die 16 Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts stehen im Foyer des Sitzungssaals und schauen in die Kamera.

Vor 70 Jahren wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet. Es zählt zu den höchsten Institutionen Deutschlands - neben Bundesregierung, Parlament und Bundespräsident.

Datum:
28.09.2021
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Von der Politik oft angefeindet, von der Bevölkerung wertgeschätzt, hat es die Bundesrepublik geprägt. Aber haben die Richter*innen in den roten Roben zu viel Macht und machen Politik ohne demokratischen Auftrag?

Vor 70 Jahren, am 28.09.1951, wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet. Dabei hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht nur Freunde gemacht. Von Konrad Adenauer und Herbert Wehner zieht sich bis heute eine Linie von Kritikern aus der Politik, denen das Selbstbewusstsein der Verfassungsrichter*innen aus Karlsruhe ein Dorn im Auge war. Das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze für nichtig erklären, die dem Grundgesetz widersprechen. Doch geht das Gericht bei seinen Auslegungen nicht zu weit? Woher nimmt es die Legitimation, sich in gesellschaftliche Debatten einzumischen? Ist das Bundesverfassungsgericht gar eine „Schattenregierung“ – ohne politisches Mandat?

Das Bundesverfassungsgericht prägt seit 70 Jahren die Geschicke der Bundesrepublik: sei es bei der Definition von Familie, dem Recht auf Leben, aber auch auf selbstbestimmtes Sterben, der Integration Europas oder wie aktuell beim Klimaschutz. Hat es mit solchen Grundsatzurteilen nicht auch zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands und zur Stabilität der deutschen Demokratie beigetragen?

Der Film befragt die Richter*innen zu ihrem Selbstverständnis: Wie gehen sie mit der Macht und Verantwortung um? Wie stehen sie zu der Kritik, die vor allem die Politik an ihnen übt? Neben den Richter*innen kommen aber auch ganz normale Bürger*innen zu Wort, die den Gang nach Karlsruhe gewagt haben und wegweisende Grundsatzurteile erzwangen.

Der Blick nach Frankreich und der Vergleich mit dem Conseil Constitutionnel zeigt, wie beide Institutionen funktionieren und wie lebendig der Austausch ist – im Zeichen eines zusammenwachsenden Europas.

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