Regelmäßig den Stromanbieter zu wechseln, kann bares Geld einbringen. Laut einer Recherche von NDR und SZ kam nun heraus, dass wechselwillige Deutsche schon bald systematisch davon abgehalten werden sollen. Die Schufa und die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel haben offenbar Datenbanken entwickelt, in denen branchenweit Vertragsdaten möglichst vieler Kundinnen und Kunden gespeichert werden sollen. Bisher dürfen nur Daten von denen, die ihre Rechnungen nicht zahlen oder die betrügen, branchenweit ausgetauscht werden.
Der Chef vom Verbrauchermagazin Finanztip, Hermann-Josef Tenhagen, schreibt in seiner Spiegel-Kolumne über die geplanten Datenbanken. Tenhagen analysiert: Vor allem verschiebe der Datenpool die Machtverhältnisse zwischen schlauen Kunden und hart gesottenen Managern – zugunsten der Manager. Diese könnten sich Bonushopper vom Leib halten und noch unverfrorener das Bonus-Spiel des „Angelockt und abgezockt“ betreiben. Tenhagen rät: „Solange es den Datenpool nicht gibt, können Sie als wechselwilliger Kunde Ihre Spuren verwischen. Verlangen Sie von Ihrem alten Anbieter, dass er Ihre personenbezogenen Daten löscht, soweit dies möglich ist.“ Die WDR Servicezeit berichtete schon im Frühjahr über einen Fall, in dem ein Kunde ohne ersichtlichen Grund von einem Stromkonzern abgelehnt wurde.
Tatsächlich haben 85 Prozent der mehr als 800 Grundversorger nach Angaben von Verivox in diesem Jahr den Preis erhöht. Dabei, so berichtete die SZ im Frühjahr, ist an den Strombörsen derzeit genau das Gegenteil der Fall: Dort haben sich die Großhandelspreise für Strom verglichen mit dem Jahresanfang zum Teil halbiert – auch wegen des niedrigeren Verbrauchs während der Corona-Pandemie. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher hatten aber nichts davon.
Die Stromanbieter ihrerseits wollen Kundinnen und Kunden zu sich holen und an sich binden. Dabei greifen sie auch gern mal zu unfairen Mitteln. Die Sendung Marktcheck im SWR zeigt das anhand von Beispielen. So bekam ein Kunde seine Stromerhöhung etwa in Form eines Werbebriefes mitgeteilt. Wenn Menschen ihre fälligen Forderungen nicht zahlen, erhalten sie zunächst eine Mahnung. Zeitgleich mit der Mahnung oder direkt im Anschluss erhalten sie dann eine sogenannte Sperrandrohung. Das kann dazu führen, dass dann buchstäblich das Licht abgestellt wird. Im Jahr 2018 gab es laut Bundesnetzagentur rund 296.000 Stromsperrungen (2017: 330.000).
Häufig sind Hartz IV-Bezieherinnen und –Bezieher von diesen Sperrungen betroffen. Sie müssen die Kosten für Strom aus den Regelleistungen zahlen. Rein rechnerisch, berichtet die BZ, sind vom Gesetzgeber im Hartz-IV-Regelsatz von 432 Euro rund 36 Euro im Monat für die Stromrechnung eingeplant. Das allerdings reicht bei Weitem nicht aus. Durch einen Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken – nur klappt das oft nicht. Denn sie hängen im teuren Grundversorgertarif fest, weil die billigeren Anbieter sie ablehnen, beispielsweise wegen eines ungünstigen Schufa-Eintrags.