Die polnische Regierung will künftig das Abtreiben von Föten mit schweren Fehlbildungen verbieten. Seit mehreren Wochen demonstrieren hunderttausende hauptsächlich junge Polinnen und Polen gegen eines Verschärfung des Abtreibungsrechts.
Erlaubt wäre Abtreibung dann nur noch bei Vergewaltigung und einer unmittelbaren Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Mutter. Im Grunde herrscht in Polen damit ein absolutes Abtreibungsverbot. Die Demonstrantinnen setzen sich auch für Frauenrechte und mehr Rechte für sexuelle Minderheiten ein. Die polnische Regierung gerät ob der heftigen Proteste unter Druck – und verzögert nun die Inkraftsetzung des umstrittenen neuen Abtreibungsrechts.
Das ARD-Kulturmagazin Titel Thesen Temperamente berichtet, dass die erzkonservativen Politiker im Sejm nicht mit so heftigem Gegenwind gerechnet hätten, als sie auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie das verschärfte Abtreibungsgesetz einfach durchwinken wollten. Der Protest hat einen Namen: „Strajk Kobiet“ – Frauenstreik. In dem Beitrag kommt auch Klementyna Suchanow zu Wort, die die Demonstrationen mit anderen Frauen organisiert hat, die in wenigen Tagen zu einer Massenbewegung geworden sind.
Ein solch restriktives Abtreibungsrecht sei selbst in Polen eigentlich unpopulär, berichtet der Polen-Experte des Spiegels: In Umfragen sprach sich etwa die Hälfte der Befragten dafür aus, die bisher geltenden Regelungen unangetastet zu lassen. 28 Prozent wünschten sich eine Liberalisierung, nur 15 Prozent dagegen eine Verschärfung.
Die Professorin Renata Mienkowska-Norkiene vom Internationalen Institut für Zivilgesellschaft in Warschau wird von der Frankfurter Rundschau zur Rolle von Jaroslaw Kaczynski befragt, dem Vize-Regierungschef und eigentlichem politischen Strippenzieher im Land. Sie sagt: „Mit dem neuen Abtreibungsrecht begleicht er seine Schulden bei der katholischen Kirche, die seine PiS-Partei bei den Wahlen sehr unterstützt hat.“ Mienkowska-Norkiene beschreibt auch, dass die Frauen in Polen zwar konservativ seien und die heutige Müttergeneration sich nicht um Frauenrechte kümmere. Allerdings: „Sehr viele Frauen aus jeder Generation haben die Nase voll, dass es in Polen keine unabhängige Justiz mehr gibt und auch andere Rechte beschnitten werden. Deswegen protestieren sie.“
Auch Spiegel-Kolumnistin Margarete Stokowski schreibt, es sei kein Geheimnis, dass die extreme Beschneidung der Rechte von Schwangeren in Polen damit zu tun habe, dass es sich um ein sehr katholisches Land handele. Aber sie warnt auch: „Polen ist mit seinem fast vollständigen Abtreibungsverbot kein skurriler Spezialfall eines irgendwie verschroben rückschrittlichen katholischen Landes, sondern ein Beispiel dafür, wohin die Reise auch mitten in Europa gehen kann, wenn rechte, christliche Fundamentalisten an der Macht sind.“
Auch in Deutschland ist eine Abtreibung laut Paragraph 218 im Strafgesetzbuch immer noch grundsätzlich eine Straftat. Die kann aber, unter bestimmten Bedingungen, straffrei bleiben – und zwar, wenn eine Beratung stattfindet und der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Es ist hierzulande allerdings immer schwieriger, überhaupt eine Ärztin oder einen Art zu finden, um einen solchen Abbruch vornehmen zu lassen. Die Zahl der Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich seit 2003 in Deutschland fast halbiert – auch wenn laut „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ die Bundesländer in Deutschland sicherstellen müssen, dass Schwangere ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen vorfinden, in denen sie Abtreibungen vornehmen lassen können.
Vor allem im Süden Baden-Württembergs und in der Region um Bremen ist die Versorgungslage inzwischen zum Teil prekär, in Niederbayern und in der Oberpfalz gibt es derzeit gar keine Fachleute mehr, die Abtreibungen vornehmen, berichtet Deutschlandfunk Kultur. Im städtischen Klinikum Passau etwa dürfen Mediziner gar keine Abbrüche durchführen – ein Stadtratsbeschluss verbietet es ihnen. 1998 und 2007, so berichtet es der Bayerische Rundfunk, versuchte Stadträtin Erika Träger, das Verbot zu kippen. Ohne Erfolg. Es könne nicht angehen, dass ein gut ausgestattetes Klinikum wie in Passau in allen Bereichen Maximalversorgung anbiete, aber an der Stelle eine Versorgungslücke habe, sagt sie.
Die Liste der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die der Bundesärztekammer bislang mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen, kann man hier online abrufen.