Schon vor der Corona-Krise gab es in Deutschland zu wenig Richter und Staatsanwälte – mit der Folge: völlig überlastete Gerichte. Die Pandemie hat den Staatsanwaltschaften nun zusätzliche Arbeit beschert. Bundesweit haben die Strafverfolger seit Beginn der Krise etwa 20.000 Fälle wegen erschlichener Corona-Soforthilfen oder anderer Straftaten mit Pandemie-Bezug erreicht, wie Internet-Fakeshops, gefälschte Corona-Medikamente oder minderwertige Masken, so der Deutsche Richterbund. Nach deren Einschätzung dürfte es bis weit ins nächste Jahr hinein dauern, ehe die Strafjustiz alle Corona-Verfahren abgearbeitet hat.
Allein 2018 endete über die Hälfte der Verfahren in der Bundesrepublik ohne Anklage, auch das hängt mit dem großen Problem der überlasteten Justiz zusammen.
Die Justiz arbeitet in vielen Teilen Deutschlands an der Belastungsgrenze. Zwar ist der Personalmangel in der Justiz bekannt und es gibt langsam ein Umdenken in der Politik. Doch ganz so schnell stoppen lässt sich der Trend nicht – im Gegenteil, er wird bald wohl noch verschärft: Bis zum Jahr 2030 gehen bundesweit laut Deutschem Richterbund etwa 40 Prozent aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand.
Holger Pröbstel ist Vorsitzender Richter am Landgericht Erfurt. Die Zahl der Strafverfahren auf seinem Tisch hat stark zugenommen. An einem normalen Arbeitstag ist das nicht mehr zu schaffen, berichtet MDR Fakt in einer Reportage. Holger Pröbstel und seine Kollegen am Landgericht Erfurt verhandeln mittlerweile sogar samstags, um die Flut der Verfahren in den Griff zu kriegen.
Bald gilt es mehr als 10.000 Richter und Staatsanwälte zu ersetzen. Das Problem: Die Justizbehörden kämpfen vielerorts bereits um Nachwuchs – und konkurrieren häufig mit der freien Wirtschaft und deren lukrativen und oftmals besser bezahlten Jobs, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Richterbesoldung etwa, sei für Berufsanfänger oft nicht attraktiv. Auch das Studium selbst steht immer wieder in der Kritik, denn viele Jura-Studierende fallen durch das Staatsexamen und stehen vor dem Nichts. Wer in Jura am Abschluss scheitere, dessen berufliche Existenz gilt als vernichtet.