Der Herd ist kaputt, die Toilette verstopft oder die Waschmaschine tropft – die meisten sind bei solchen Problemen auf einen Handwerker angewiesen. Doch es wird immer schwerer, einen Termin zu bekommen. Laut dem Zentralverband des Handwerks dauert es mittlerweile im Schnitt fast zehn Wochen – das ist länger als bei vielen Fachärzten. Vor allem der Nachwuchsmangel macht den Betrieben zu schaffen und sorgt für Engpässe. Spiegel Online ist der Frage nachgegangen, warum sich so wenig junge Menschen für das Handwerk begeistern lassen.
Doch nicht nur die heimische Toilette bleibt gegebenenfalls länger außer Betreib. Die Auslastung der Handwerksbetriebe liegt mittlerweile bei 80 Prozent, das hat auch Auswirkungen auf öffentliche Bauvorhaben. Oft können die nicht so vorangetrieben werden, wie es nötig wäre. Eine Studie der staatlichen Förderbank KfW kommt zu dem Schluss, dass zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland bis 2020 jährlich 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen gebaut werden müssten – doch die Handwerker dafür fehlen. Die Deutsche Presseagentur hat Kommunen befragt und kommt zu einem erschreckenden Ergebnis: Auf öffentliche Ausschreibungen gehen immer weniger Angebote ein. In Dortmund mussten zuletzt jährlich rund 100 Bauvorhaben aufgehoben und neu ausgeschrieben werden, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Handwerksbetriebe müssen sich mittlerweile ordentlich ins Zeug legen, wenn sie angehende Lehrlinge überzeugen wollen. Dem gegenüber sind in den vergangenen Jahren viele junge Menschen nach Deutschland gekommen, die durchaus für eine Lehre zu begeistern sind. Doch wenn Betriebe Flüchtlinge ausbilden wollen, werden ihnen nicht selten Steine in den Weg gelegt. Zwar gilt offiziell eine Ausbildungsduldung, doch in der Realität funken die Ausländerbehörden oft dazwischen. Einen solchen Fall zeigt eine Dokumentation vom BR. Dort wird ein 20-Jähriger aus Mali begleitet, der eine Ausbildung zum Metallfacharbeiter absolviert hat. Dennoch droht ihm – obwohl er arbeiten möchte – die Abschiebung. Wie der Fall ausgeht und wie die Rechtslage ist, wenn qualifizierte Flüchtlinge in Deutschland arbeiten wollen, zeigt DokThema.
Diese Woche hat das Bundeskabinett einen Mindestlohn für Azubis beschlossen. Sie sollen ab 2020 im ersten Lehrjahr nicht weniger als 515 Euro pro Monat verdienen dürfen. Allerdings gilt die Regelung nicht für Branchen, in denen es eine Tarifbindung gibt. Dennoch kritisieren der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die Entscheidung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. „Eine Mindestausbildungsvergütung für nicht notwendig, da dies in Aufgaben der Tarifvertragsparteien eingreift“, heißt es.
Zu den Details des neuen Gesetzes und wie sich das Vorhaben auf die Ausbildungslandschaft auswirken wird, hat sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) geäußert. Am Mittwoch stand sie den Abgeordneten des Bundestags Rede und Antwort.