Die beiden wichtigsten deutschen Wissenschaftsvereinigungen, die Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, forderten eine “Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland”. Für beide Akademien ist das Embryonenschutzgesetz so veraltet, dass es Forschung und Therapien verhindert.
Embryonenforschung noch verboten
Die Akademien wollen, dass Experimente mit Embryonen im Labor 14 Tage nach der Befruchtung erlaubt werden. Aber auch Versuche mit embryonalen Stammzellen aus Deutschland wünschen sich die Akademien, die mit importierten abgeleiteten Stammzelllinien nicht möglich sind.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist dreißig Jahre alt. Seitdem hat die Embryonenforschung riesige Fortschritte gemacht. Doch in Deutschland ist sie verboten. Dabei können mithilfe der Stammzelltherapie weit verbreitete Krankheiten geheilt werden. Doch dazu werden Embryospenden benötigt.
Ein neues Gesetz muss die Frage beantworten: Sollen überzählige Embryonen einfach weggeworfen werden oder dürfen Paare sie der Wissenschaft spenden? Forschende fordern eine gesellschaftliche Debatte - und eine Antwort der Politik.