Verleumdungs-Urteil: Trump muss 83 Millionen Dollar zahlen

    83 Millionen Schadensersatz:Verleumdungsprozess: Trump verurteilt

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    Der frühere US-Präsident Donald Trump muss wegen Verleumdung einer Journalistin 83,3 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen. Das entschied eine Jury am Freitag in New York.

    Archiv, 26.01.2024, USA, New York: Autorin E. Jean Carroll (M) verlässt das Bundesgericht in New York. Der ehemalige US-Präsident Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden.
    Der ehemalige US-Präsident Trump muss weitere 83,3 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen - wegen Verleumdung der Kolumistin E. Jean Carroll. Er will dagegen Berufung einlegen.27.01.2024 | 0:20 min
    Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) verurteilt worden. Das entschied am Freitag eine Geschworenenjury.
    Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen Trump. Die Summe übersteigt die von Carroll verlangten mehr als zehn Millionen Dollar um ein Vielfaches.
    Die Autorin wirft Trump vor, er habe ihren Ruf ruiniert, indem er sie als Lügnerin bezeichnete. Carroll beschuldigt ihn eines sexuellen Übergriffs.

    Trump bestreitet Vorwürfe

    Die 80-jährige Carroll verklagte Trump im November 2019, weil er fünf Monate zuvor bestritten hatte, sie Mitte der 1990er-Jahre in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan vergewaltigt zu haben.
    Trump (77) behauptete, er habe nie von Carroll gehört und dass sie ihre Geschichte erfunden habe, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Nach der Urteilsverkündung teilte er mit: "Das ist absolut lächerlich."

    Ich bin mit beiden Urteilen überhaupt nicht einverstanden und werde gegen diese ganze von Biden geleitete Hexenjagd auf mich und die Republikanische Partei Berufung einlegen.

    Donald Trump, ehemaliger US-Präsident

    Autorin E. Jean Carroll (Mitte) verlässt das Bundesgericht in New York.
    Sichtlich erleichtert: Autorin E. Jean Carroll verlässt nach dem Prozess das Bundesgericht in New York.
    Quelle: dpa

    ZDF-Korrespondent: Trump hatte keinen Respekt vor Klägerin

    Im Prozess habe Trump "jeden Respekt vor der Klägerin und dem Gesetz vermissen lassen", berichtet ZDF-Korrespondent Elmar Theveßen aus Washington D.C. "Deshalb muss man bezweifeln, dass ihm diese drakonische Strafe eine Lehre ist."

    Auch wenn Donald Trump in die Berufung geht, ist das Urteil ein klares Signal, dass die Meinungsfreiheit niemanden berechtigt, den Ruf anderer mit herabwürdigenden und teils menschenverachtenden Behauptungen zu zerstören.

    Elmar Theveßen, ZDF-Korrespondent

    Das Urteil habe deshalb eine besondere Tragweite, da "Trump die gleichen Methoden fast täglich auch in der Auseinandersetzung mit politischen Gegnern einsetzt", sagt ZDF-Korrespondent Theveßen weiter.

    Trump nutzt Gerichtstermine im Wahlkampf

    Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen.
    Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.

    Verleumdungsprozess
    :Trump sagt gegen E. Jean Carroll aus

    Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat im Zivilprozess wegen Verleumdung gegen E. Jean Carroll ausgesagt. Kurz davor wird er vom Richter ermahnt.
    von Luisa Nenner
    Donald Trump grüßt seine Anhänger, als er von seinem zweiten Zivilprozess kommt am 25.01.2024.
    Quelle: Reuters, dpa

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